Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1883

schuss hat mit Erlass vom 4. Jänner l. Js. Z. 14.038, den vom Gemeinderathe Steyr in seiner Sitzung vom 16. Dezember 1882 gefaßten Beschluß, zur theilweisen Deckung der Erfordernisse der Stadt Steyr im Jahre 1883 eine 40 % ige Umlage auf die directen Steuern mit Einrechnung der Zuschläge auf die Erwerbund Einkommensteuer, eine Verbrauchs Umlage von 2 fl per Hektoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und einen 30 % igen Zuschlag zur Verzehrungssteuer von Wein, Obstmost und Fleisch einzuheben, genehmigt, nachdem den gesetzlichen Vorschriften entsprochen worden und keine Erinnerungen eingebracht worden sind. Das Ansuchen an die hohe k. k. Statthalterei um Genehmigung der Anrechnung der Zuschläge auf die Erwerb und Einkommensteuer bei der Zusammenstellung der nächsten Wählerlisten, ist bisher noch nicht erledigt worden. Wird einstimmig zur Kenntniß

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