werden, daß die Hausbesitzer am Eysnfeld nur dermalen von der Beitragsleistung der Dammversicherung enthoben bleiben und diese Begünstigung in Zukunft keine rechtliche Wirkung habe. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Sectionsantrag und zwar Post für Post zur Abstimmung. Post a wird mit den Zusatzantrag des Herrn G. R. Mathias Perz mit allen gegen eine Stimme (Herr G. R. Josef Reder) zum Beschlusse erhoben. Z. 641. Post b u. c werden ohne Debatte einstimmig genehmigt. Bezüglich Erwirkung der Baubewilligung wolle der Herr Bürgermeister gemäß § 76 Abs. 2 des oberoesterr. Wasserrechtes, das Geeignete veranlassen. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 8. Das Armenhausbau Comite hat in
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