strebt sein. Sollte die löbliche Gemeinde Vorstehung auf obige Begründung mir meine Bitte gewahren und auf eine Caution Anspruch machen so erlaube ich mir zu bemerken, daß die Caution im Betrage von 100 fl der letzten drei Jahre ohnedies bestehend in einer Staatsschuld Verschreibung bei der löblichen Gemeinde Vorstehung Steyr deponirt liegen habe. - Steyr am 14. Jänner 1883. Hochachtungsvoll. Karl Huber. Die Section beantragt diesem Ansuchen keine Folge zu geben, doch möge man falls Herr Karl Huber sich zur Zahlung des bisherigen Pachtzinses das sind 100 f pr Jahr nachträglich bereit erkläre, keine weitere Ausschreibung veranlassen, sondern den bisherigen Vertrag auf weitere 3 Jahre mit Herrn Karl Huber verlängere. Sei dies nicht der Fall, so möge die Ausschreibung unter den
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