male durch sich wiederholendes Hochwasser nicht nur einen empfindlichen finanziellen Schaden von mehreren hundert Gulden erlitten sondern auch an meiner Gesundheit viel eingebüßt habe und zwar zufolge Erfüllung meiner laut Vertrag übernommenen Verpflichtungen, mit dieser auf Wahrheit berufenden Begründung glaube ich keine Fehlbitte zu begehen. Ich erlaube mir daher an die löbliche Gemeinde Vorstehung die Bitte zu stellen, daß obiges Haft und Ländgefälle an mich Gefertigten für weitere drei Jahre jedoch frei von einer Zahlung wieder überlassen werden möge da an allen weiteren Verbindlichkeiten ohnedies bedeutende Opfer hängen. Diese Opfer gewissenhaft und genan zu erfüllen werde ich immer be-
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