vorläufig unter den bisherigen Bedingungen zu vermiethen einstimmig beschlossen diesen Ansuchen Folge zu geben und das besagte Gewölbe bis zum Ablauf der laufenden Pachtzeit d. i. bis Ende Dezember 1885 nach den jetzt bestehenden Bedingungen an Herrn Anton Mayr zu verpachten. 6. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Nachdem mit dem Jahre 1882 die Pachtung über das Haft und Ländgefälle abgelaufen ist, so erlaube ich mir rechtzeitig an eine löbliche Gemeinde Vorstehung die Bitte zu stellen, daß
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