Ratsprotokoll vom 5. Jänner 1883

frage des Amtes unter Hinweis auf § 19 P. 1 des GemeindeStatutes im negativen Sinne beantworten. Der Herr Vorsitzende verliest den P. 1 des § 19, wonach in den Gemeinderath diejenigen Gemeinde Mitglieder wahlberechtigt sind, welche oesterreichische Staatsbürger und von ihrem Realbesitze, Gewerbe oder Einkommen seit wenigstens einem Jahre in der Gemeinde eine direkte Steuer entrichten. Der Herr Vicebürgermeister befürwortet den Sectionsantrag nachdem es in obiger Bestimmung ausdrücklich heißt, "seit wenigstens einem Jahre" und sonach ein anderweitiger Bescheid ganz unzulässig wäre. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 16414. Uiber Recurs des Josef Zachhuber gegen die Entscheidung des städt. Armenrathes de dato 4. Dezember 1882, womit Zachhuber mit seiner Bitte um

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