der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindecasse, sowie sämmtlicher unten abgesondeter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1883 während der Auflagefrist von 14 Tagen keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Steyr am 10. Dezember 1882. Der Secretär Hähnel. Nachdem hiermit den gesetzlichen Vorschriften genau entsprochen, begann das Praeliminar-UiberprüfungsComite seine Arbeit und empfiehlt dasselbe dem löbl. Gemeinderathe für das Jahr 1883 nachstehendes Praeliminar, welches gegen die Vorjahre in Folge der nunmehrigen neuen Steuergesetzgebung einige wesentliche Abänderungen aufweist, zur Genehmigung vorbehaltlich der für einzelne specielle Posten nothwendigen Genehmigung seitens des hohen o. ö. LandesAusschusses. Die Details des Praeliminares
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