Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1882

Punkt 2 Absatz 4 des Gemeinde Statutes zur allgemeinen Kenntniß, daß die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1883 von heute an durch 14 Tage im städtischen Kassaamte (Rathhaus, 1. Stock vorne links) zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Es steht jedem Gemeinde Mitgliede frei, dagegen Erinnerungen zu machen, welche bei der durch den Gemeinderath zu erfolgenden Prüfung der Voranschläge in Erwägung gezogen werden. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 25. November 1882. Der Bürgermeister Georg Pointner. Nach Ablauf der 14 tägigen Frist wurde folgender Amtsbericht erstattet: Mit Bezug auf die Kundmachung vom 25. November d. Js. Z. 1500 wird hiemit ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Voranschläge

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