wie im Jahre 1882 aufgestellt erscheinen, das Uiberprüfungs Comite keinerlei wesentliche Abänderungen für nöthig befunden habe und daher die en bloc Annahme dieses Praeliminars empfehlen kann. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 15000 u. 15154. Nach Erschöpfung der Tagesordnung frägt Herr Gemeinderath Mathias Perz ob nicht durch die neue Steuergesetzgebung die bisherige Berechnung den Brunnenbeitrage in der innern Stadt eine Abänderung erleiden und beantrage er diesen Gegenstand auf die nächste Tagesordnung zu setzen.
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