Tagesordnung! Die Berathung des Praeliminars der Stadtgemeinde Steyr pro 1883. Der Herr Vorsitzende constatirt die Anwesenheit der nach § 50 Punkt 3 des Gemeindestatutes zur Präliminar-Beschlußfassung nöthige Anzahl ( zwei Drittel) von Gemeinderaths Mitgliedern, erklärt die Sitzung für eröffnet und bestimmt als Verificatoren für das heutige Potokoll die Herren G. R. Breselmayr Franz und Göppl Emil. Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser als Obmann des Praeliminarberathungs Comites erstattet nun über das Praeliminar pro 1883 folgendes Referat. Die von der Stadtgemeinde Vorstehung bezüglich des Voranschlages pro 1883 verlautbarte Kundmachung lautet: Ich bringe hiemit gemäß § 50
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