der Zuschläge auch für die Erwerb und Einkommensteuer eine sodann einheitliche 40 % Gemeindeumlage vorzuschreiben beziehungsweise einzuheben und hiezu wie alljährlich die Bewilligung seitens des hohen o. ö. Landes Ausschusses einzuholen. Durch diese einheitliche 40 %tige Umlage ergibt sich gegen den Durchschnitt der diesbetreffenden letzten 6 Jahres Einnahmen, ein Mehr von circa 1900 f zu Gunsten der Gemeinde. Herr G. R. Anton Jäger von Waldau glaubt, daß dieses Mehr von 1900 fl die wenigen Höchstbesteuerten nicht unbedeutend treffe. Hierüber entspinnt sich eine längere Besprechung in welcher den Referent Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser obigen Comiteantrag durch einige praktische Beispiele erläuterte, aus denen er nach-
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