Stadtgemeinde Steyr wegen eines unzeitgemässen und unpassenden Wasserbaues vorgenommenen Verhandlung findet die kk. Statthalterei die Herstellung eines gemauerten Landpfeilers am linken Ufer der Kohlerfalle in Steyr an Stelle des bisherigen Landjoches und der Uferwand aus Holz nach dem Plane des städt. Bauamtes vom 15. April 1882 nachträglich mit dem Beisatze zu genehmigen, daß der Theil der neuen schon bestehenden Mauer wirklich sowie es dieser Plan zeigt bis zum rechtseitigen Uferbeschlag des Wehrgrabenkanals fortzusetzen und zum Schutze dieses Pfeilers die höchst schadhafte und wie sich aus der Commissionsverhandlung vom 1. Juli 1881 ergibt, theilweise eingefallene Uferbeschlachtung neu herzustellen ist. Zugleich werden die Stadtgemein-
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