untergebracht sind von 11 Uhr Vormittags bis halb 1 Uhr Mittags überlassen werden könne, nur müsse die hiebei zu bestellende Aufsicht trachten alles zu verhindern wodurch das Lehrzimmer oder die Schulgeräthe geschädigt werden könnten; und halb 1. Uhr müßte das Lehrzimmer wieder geräumt sein. Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge nachdem der Verein der Schulfreunde sein Ansuchen wohl begründet und die Schulleitung sich hierüber im bejahenden Sinne geäussert hat, bewilligen, daß das besagte Schulzimmer in der Zeit von 11 Uhr V.M. bis 1/2 1 Uhr Mittags vom Verein der Schulfreunde gegen Hintanhaltung jeden Schadens daselbst, zu Vereinszwe-
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