Ratsprotokoll vom 15. Dezember 1882

gefaßt, bei dem Umstande als die neuerlich gepflogenen Erhebungen ergaben, daß Barbara Inzinger nicht nur noch zum grossen, Theile erwerbsfähig sondern auch thatsächlich durch Waschen etc. Erwerb hat, den Akt dem löblichen Gemeinderathe mit dem Bericht in Vorlage zu bringen, daß der städtische Armenrath nicht in der Lage ist, auf eine Willfahrung des in Rede stehenden Recurses einrathen zu können. Die Section stellt nun den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle das Ansuchen der Barbara Inzinger um Erhöhung ihrer Betheilung dem Beschlusse des städtischen Armenrathes gemäß abweislich bescheiden. In Anbetracht der gegenwärtig schlechten Erwerbsverhält-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2