Ratsprotokoll vom 15. Dezember 1882

der Vormund des Anselm Vogl, Herr August Vogl Comis in Wels am 24. v.Mts. eine weitere längere Eingabe der Gemeinde Vorstehung Steyr eingesendet. Diese mittelte die in Rede stehende neuerliche Eingabe den Armenrath Steyr zu und beschloß dieser in seiner Sitzung am 1. l.Mts. einstimmig diese Eingabe gleichsam als Recurs aufzunehmen und dem löblichen Gemeinderathe Steyr zur Entscheidung in Vorlage zu bringen. Die Section stellt nun nach eingehender Berathung folgenden Antrag: Die Section hält den abweislichen Bescheid des städtischen Armenrathes vom 6. November 1882 betreffend die Eingabe des Herrn Otto Staniek um Bekleidungsbeitrag für Anselm Vogl vollkommen begründet, und stellt daher den Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle dem neuerlichen Einschreiten des Herrn

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