Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1882

Wenn der löbliche Gemeinderath schon heute, wo man nicht einmal wisse ob die Einverleibung des ganzen Quenghoffeldes bewilligt werde oder nicht, den Gemeinderausschussitzungsbeschluß von Garsten zustimmt, so setze er sich Garsten gegenüber einer Plamage aus, denn der Gemeinde Garsten wäre es dann gelungen eine Last abzustreifen, indem sie den besagten Weg nicht mehr zu erhalten braucht, während Steyr die Last einer Strassenerhaltung übernommen hätte. Er sehe in den gestellten Anforderungen nach welchen einerseits eine Strasse als eine öffentliche erklärt, anderseits ein seit vielen Jahren bestehender Weg aufgelassen werden soll, etwas grosses und könne er auf keinen Fall darauf eingehen. Herr G.R. Wilhelm Klein ist nicht dieser Ansicht.

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