verfrüht, hierüber solle erst verhandelt werden, wenn die Incorporirung bewilligt sei, denn Herr Josef Werndl habe früher auch nicht von dieser Wegparzelle erwähnt, er hätte dies gleich bei der Vertragserrichtung thun sollen. Er glaube nicht daß das EinverleibungsGesuch das ganze Quenghoffeld betreffend auf Schwierigkeiten stossen werde und lasse er sich von diesem Glauben nicht abbringen; bevor nicht etwa eine gegentheilige behördliche Entscheidung vorliege. Herr G.R. Jakob Kautsch ist nach den bisher gehörten der Meinung daß es sich darum handle heute schon dem Herrn Josef Werndl die Zusicherung zu geben, die Stadtgemeinde Steyr werde falls die Einverleibung des ganzen Quenghoffeldes bewilligt werde, die ihm von der Gemeinde Garsten bewilligte Kassirung des erwähnten Weges ebenfalls gestatten. Er glaube, man könne
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