Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1882

Im ersteren Falle sei es eine öffentliche Rechtsfrage, in welcher die Gemeinde Garsten keine Schwierigkeiten machen könne. Im anderen Falle aber werde die Gemeinde Garsten gewiß alles aufbiethen um die Incorporirung zu verhindern, denn in diesem Falle werde ihr eine Grundeinnahme, welche in Zukunft vielleicht eine nicht unwesentliche werden kann, ohne Noth und ohne eigentliche rechtlichen Gründe entzogen. Er glaube daher nicht, daß eine solche Expropriation gegen den Willen der Gemeinde Garsten durchgeführt werden kann, weil die hiezu erforderlichen Bedingungen nicht vorhanden sind. Herr G.R. Perz Mathias frägt, ob dies etwa im betreffenden EinverleibungsGesuche ersichtlich sei. Der Herr Vorsitzende entgegent Herr Josef Werndl habe seinerzeit schriftlich erklärt er werde sich falls die Stadtgemeinde Steyr will, dem Ansuchen um die Einverleibung des Quenghoffeldes anschliessen.

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