Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1882

Werndl eingegangen wird, oder ob in entgegengesetzten Falle die Incorporirung des von der Stadtgemeinde Steyr erkauften Antheiles vom Quenghoffelde im Ausmasse von 3 Joch und 853 □ Klafter nachgesucht werden solle. Bemerkt muß werden, daß die Rechtswirksamkeit des Gemeindeausschußbeschlusses von Garsten vom 13. August 1882 sehr in Zweifel zu ziehen kommt, nachdem die angenommene Zustimmung der GemeindeVertretung Steyr zur gänzlichen Auflassung der an das Stadtgebieth Steyr unmittelbar anschliessenden öffentlichen Wegparzelle N°r. 872 der Katastralgemeinde Garsten in der Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Herr G.R. Jakob Kautsch bedauert daß diese Angelegenheit so unvorbereitet vor das Plenum komme. Dieses sei schwerlich in der Lage unter solchen Umständen einen Be-

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