Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1882

Gemeinderathes anheimstelle und hiezu bemerke, Herr Josef Werndl verweigert, entgegen seiner früheren Zusage die Mitfertigung einer Eingabe der Stadtgemeinde Steyr, mit welcher die Incorporirung der abverkauften Quenghoffelder in das Stadtgebieth Steyr angestrebt wird, und knüpft seine Mitfertigung des Gesuches an die Bedingung daß die Gemeindevertretung Steyr sofort dem Beschlusse des Gemeinde Ausschusses von Garsten ddto. 13. August 1882, womit die Auflassung der öffentlichen Wegparzelle N°. 872 in der Katastralgemeinde Garsten bedingt zuerkannt wurde, vollinhaltlich beitrete. Es wird nun heute Aufgabe des löblichen Gemeinderathes sein, darüber schlüssig zu werden, ob auf die Bedingung des Herrn Josef

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