Bittsteller und die Kosten für die fernere Instandhaltung derselben von den Grundanrainern ohne Rücksicht auf ihre gesetzmässigen Beiträge zu den hierortigen Kommunalauslagen getragen werden müssen. Hievon beehre ich mich Euer Wohlgeboren in Erledigung der Gesuche vom 14. und 19. Mai l.Js. dann 6. d.Mts. unter Rückschluß der 7 Stück Gesuchsbeilagen hiemit in Kenntniß setzen. Gemeinde Vorstehung Garsten am 13. August 1882. Der Gemeinde Vorsteher Eder mp. An den Herrn Josef Wenrdl General Director der oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft in Steyr. Der Herr Bürgermeister hat bezüglich der neuen Strassenanlage auf den Quenghoffeldern unterm 21. v.Mts. an Herrn Josef Werndl folgendes Schreiben gerichtet: An Seiner Hochwohlgeboren Herrn Josef Werndl, General Director der oesterr. Waffenfabrtik hier. Der Gemeinderath der Stadt Steyr
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