feldes zu den Kaufsbedingungen wieder zurück zu nehmen, wie sie der Ansicht sein sollte, daß dieser Ankauf besser unterblieben wäre. Im Falle dieses Rückganges bliebe der von mir den armen Bürgern von Steyr gewidmete Beitrag aus dem Verkaufe des Grundtheiles aus dem Complexe Engelsegg ganz ungeschmälert. Steyr am 20. November 1882. Josef Werndl. Der erwähnte Gemeindeausschusbeschluß lautet: Z 723. In Anbetracht des Umstandes als sowohl die Vertreter der Gemeinde Vorstehung Steyr als auch der Vertreter des Fideicommißgute Steyr, bereits bei Gelegenheit der am 14. Mai l.Js. stattgehabten commissionellen Vermarkung der von dem Herrn Josef Werndl, General Director der oesterreichischen Waffenfabricks Gesellschaft in Steyr, aus dem gräflich Lambergschen Quenghofe N°. 31 in Sarning angekauften Grundstücke, zur Auflassung
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