Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1882

füllen unter welcher mir die Gemeinde Garsten den erwähnten Theil, der Wegparzelle 872 überlassen hat. Nachdem sich nun die löbliche Stadtgemeinde mit der Absicht trägt, das ganze Quenghoffeld zwischen der Aschacherstrasse und dem Teufelsbache der Stadt Steys zu incorporiren so liegt mir daran auch Seitens der löblichen Stadtgemeinde die Zusicherung zu erhalten, daß dieselbe die mir von der Gemeinde Garsten bereits gemachte Zusage nur den besagten Wegtheil zu überlassen in dem Falle für aufrecht erhält, wenn die Incorporirung der Quenghofgründe in das Stadtgebieth hohen Ortes bewilliget würden sollte. In diesem Falle werde ich mich dem Gesuche der Stadt Steys um Incorponieung ihres Quenghoffeldes auch bezüglich des mir verbleibenden Quenghoffeldes gerne anschliessen.

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