von Steyr eine Abschrift des Gemeinderathsbeschlusses der Gemeinde Garsten vom 13. August 1882 Z. 713 in A. vorzulegen, aus welchem ersichtlich ist, daß mir die Gemeinde Garsten den Theil der Wegparzelle 872 welcher meine von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Franz Emerich Lamberg abgekauften Grundstücke aus dem Quenghofe H. N°. 31 in Sarning durchläuft, für den Fall und unter der Bedingung vollkommen überlassen hat, die neue prosectirte Strasse von der Redtenbacherstrasse gegen Neulust zu, hergestellt wird, weil hiedurch jede Nothwendigkeit die Parzelle 872 als Gehweg zu belassen entfallen ist. Ich habe nun einen Theil der Quenghofgründe an die löbliche Stadtgemeinde Steyr verkauft und dem Verkaufe die Bedingung beigefügt, daß diese neue Strasse innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Kaufsabschlusses an gerechnet durch die Stadt Steyr hergestellt wird. Die Stadt Steyr hat demnach derzeit contractlich jene Bedingung zu er-
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