und dem Mildenversorgungsfonde gehörigen Todtenkammer nebst Holzlage von fachkundigen Schätzmeistern erhoben und für die beantragte Neuherstellung einer Leichenkammer von Seite der Direktion des Waisenhauses der Preis der in Verwendung kommenden Bau-Area ermittelt werden solle. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Schließlich bringt der Herr Referent noch zur Kenntniß, daß gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 17. November l.Js. die Bausection die im Offertwege ausgeschriebene Ausführung der Einfriedung des Gartengrundes beim neuen Armenhause am 30. November l.Js. dem billigsten Offerenten Herrn Zimmermeister Franz Weidinger um den Preis von 1 fl 23 xr pr Currentmeter vergeben worden ist.
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