Raths-Protokoll aufgenommen am 2. Dezember 1882 über die diesjährige XXI. ordentliche Sitzung des Gemeindterathes der kk. l.f. Stadt Steyr. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner. Die Herren Gemeinderäthe: Dürrnberger Joh. Nepomuk Klein Wilhelm Haller Josef Landsiedl Anton Hochhauser Johann Dr. Mayr Anton Huber Leopold Perz Mathias Jäger Anton v. Waldau Peyrl Josef Kautsch Jakob Reder Josef Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel. Beginn des Sitzung 1/2 11 Uhr Vormittags.
Tagesordnung Mittheilung. I. Section 1 und 2. (in vertraulicher Sitzung) Gesuch um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Stey und Verleihung des Bürgerrechtes und Gesuch um Verleihung des Bürgerrechtes. 3. Eingabe des Herrn Josef Werndl GeneralDirektors der kk. priv. oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft um Zufertigung einer Zusicherung pcto der Wegparzelle N. 872 der Catastralgemeinde Garsten. 4. Recurs des Raimund Mann in Linz gegen die verweigerte Erhöhung seiner Unterstützung durch den städt. Armenrath. II. Section. 5. Amtsbericht über den Stadtcasse JournalsAbschluß pro Oktober 1882. 6. Amtsbericht pcto Genehmigung der angebothenen Abfindungsbeträge für die Verbrauchsumlage von
gebrannten geistigen Flüssigkeiten pro 1883. 7. Amtsbericht betreffs Wahl eines Uiberprüfungs Comités für das GemeindePräliminar pro 1883. 8. Ansuchen des löblichen Gewerbe Vereines des Industrie Bezirkes Steyr um Uibernahme der Transportspesen für die vom hohen kk. Ministerium für Cultus und Unterricht gespendete Sensenmustersammlung aus der Weltausstellung 1873 für die hierortige permanente Gewerbe Ausstellung. 9. Collectiv Eingabe der hierortigen Mautheinnehmer um Erhöhung ihrer Perzentualgebühr für Bier und Spirituosen Einfuhr. III. Section 10. Amtsbericht und Kostenvoranschlag pcto Herstellung einer Telephonleitung ins städt. Theater. 11. Eingabe der Direktion der barmherzigen Schwestern zu Sct. Anna in Steys in Betreff Herstellung eines Badezimmers und einer neuen
Todtenkammer im Sct. Anna Spitale. IV. Section. 12. Collectiv Eingabe des Lehrkörpers an den hierstädt. Volks und Bürgerschulen um Belassung des bisherigen Quartiergeldbeitrages auch für das Jahr 1883. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet und verliest folgendes Schreiben: - Wien am 17. Novemb 1883 N° 121 Präs Löblicher Gemeinderath der Stadtgemeinde Steyr! Der löbliche Gemeinderath der Stadtgemeinde Steyr hat sich bestimmt gefunden, mich anlässlich der Verlegung einer Abtheilung der Direktion für den Staatseisenbahnbetrieb nach Steyr zum Ehrenbürger dieser alten Stadt zu ernennen, und hat mir diesen Beschluß durch Uiberreichung eines ebenso sinnig
als kunstvoll ausgestatteten Diplomes kundgegeben. Indem ich vorerst lebhaft bedauere, daß es mir in Folge vielseitiger Inanspruchname und dringender Geschäfte erst heute möglich wird, auf diese für mich besonders ehrenvolle Angelegenheit zurückzukommen, fühle ich mich verpflichtet, dem löblichen Gemeinderathe für dieses, mich so ausserordentlich ehrende Votum sowie für die schmeichelhafte Form der Publication desselben, meinen wärmsten und innigsten Dank auszusprechen. Ich kann bei dieser Gelegenheit nur die Versicherung wiederholen, daß es nur zum größten Vergnügen gereicht hat, und daß ich mich glücklich schätze die Gelegenheit gehabt zu haben, zu beweisen, wie gerne ich den dortseitigen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung trage, und daß ich auch stets bestrebt sein werde die Interessen der dortigen geehrten Stadtgemeinde wahrzunehmen und dieselben nach Möglichkeit bestens
zu fördern. Mit dem Ausdrucke der vollkommensten Hochachtung habe ich die Ehre mich zu zeichnen. Den Prasident. Czedik. Wird einstimmig zur angenehmen Kenntniß genommen. - Z 133 Praes. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau. (Punkt 1 u. 3 werden in vertraulicher Sitzung behandelt) 1. Herr Otto Sander, Buchhalter der oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft nach Steyr zuständig, hat mittelst Eingabe ddto. 20. November l.Js. hieramts präs unter Z. 15094 um die Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxe angesucht. Diesem Ansuchen wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig Folge gegeben. - Z. 15094. 2. Herr Hanns Strachorwsky kk. Ober-
lieutenant im Ruhestande seit 1874 Beamter der oesterr. Waffenfabriksgesellschaft in Steyr bisher in Kuttenberg heimatsberechtigt 42 Jahre alt, verehelicht, hat mittelst Eingabe ddto. 25.November d.Js. hieramts präs unter Z. 15095 um die Aufnahme in den Gemeindeverband und Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr gegen Erlag der Taxen angesucht Diesem Ansuchen wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig Folge gegeben. - Z. 15095. 3. Wird über Antrag des Herrn Referenten beschlossen den Punkt 3 der Tagesordnung als letzten Punkt und in vertraulicher Sitzung zu behandeln. 4. Der Recurs des Herrn Raimund Mann in Linz gegen die verweigerte Erhöhung seiner Unterstützung seitens des städtischen Armenrathes Steyr, wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig dahin erledigt, daß den Raimund Mann durch den Herrn Bürgermeister aus den vor handenen Fonde eine momentane
Unterstützung zu Theil werde. Z. 14307. II. Section. Referent: Sectionsobmann Stellvertreter Herr G.R. Kautsch Jakob. 5. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Oktober 1882. Baarschaft Werth Effecten fl xr fl xr Einnahmen im Monate: Oktober 1882 19898 85 Hiezu den am 30. Septb. 1883 verbliebenen baaren Cassarest mit 9758 53 daher Einnahmen Summe im Oktober 1882 29657 38 Hievon abgezogen die im Monate Oktober 1882 bestrittenen Ausgaben pr 18832 84 1/2 verbleibt für den Monat November 1882 ein baarer Cassarest von 10.824 53 1/2 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Oktober 1882 die gesammten Einnahmen 141038 51 1/2 die Ausgaben 130213 98 Städt. Casseamt Steyr am 31. Oktob. 1882. Willner mp Casse Driector. Paarfusser mp. Controlor. Nachdem das Cassa Journal von den Herren G.R. Johann Mayr und Jakob Kautsch ge-
prüft worden, beantragt die Section die Kenntnisnahme vorstehenden Gebahrungs Ausweises. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 14143. 6. Zufolge des Gemeinderathsbeschlusses vom 27. Oktober l.Js. sind wie im Vorjahr nachstehende 5 Abfindungsanbothe betreffs der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten eingelangt: Von der Firma Pollatschek & Reiß mit 140 fl Von Herrn Gustav Gschaider mit 90 fl Von Herrn Wolfgang Skala mit 80 fl Von Herrn J. Mich Peteler mit 80 fl Von Herrn Josef Demelbauer mit 50 fl Summa 440 fl Die Section beantragt die Gutheissung dieser Abfindungsanbothe für das Verwaltungsjahr 1883. Hers G.R. Peyrl Josef frägt ob die Abfindungssummen dieselben seien wie für das Jahr 1882. Nachdem der Herr Referent diese Frage bejaht wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 15144.
7. Amtsbericht - Das Gemeinde Präliminare für das Verwaltungsjahr 1883 liegt seit 25. l. Mts. zur öffentlichen Einsichtsnahme im städt. Kassaamte auf und wäre daher seitens des löblichen Gemeinderathes das diesbetreffende Uiberprüfungs Comité zu wählen, damit sodann rechtzeitig die Vorlage behufs Genehmigung desselben an den löblichen Gemeinderath und schließlich an den h. oö. Landes Ausschusse erfolgen könne. Im Vorjahre bestand das in Rede stehende Comité aus dem Herrn Bürgermeister und den Herren Gemeinderäthen Dr. Hochhauser Josef Haller Josef Peyrl und Mathias Perz. Steyr am 26. November 1882. Den Gemeinde Secretär Hähnel. Die Section beäntragt in das Uiberprüfungs Comité für das Praeliminar 1883 die Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser, Josef Haller, Josef Peyrl und
Mathias Perz zu wählen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 1504 8. Wie bereits bekannt hat sich Sr. Excellenz der Herr Unterrichts Minister bereit erklärt die in der Weltausstellung 1873 ausgestellt gewesene Sensensammlung der hierortigen permanenten Gewerbe Ausstellung geschenkweise zu überlassen, falls die Uibernahme loco Wien stattfinde. Der Herr Bürgermeister hat sich nun an Herrn Reichssath und Gemeinderath Franz Wickhoff gewendet, sich zu überzeugen, ob die Sensensammlung den Transport nach Steyr lohne. Herr Wickhoff hat dieselbe in Wien besichtigt und gab anher bekannt, daß der Werth der Sammlung sicherlich doppelt so groß sei als die Transportspesen ausmachen werden und erklärte sich bereit das Weitere zu besorgen. Die Section einpfiehlt dem löblichen Gemeinderathe die nicht bedeutenden
Frachtkosten zu übernehmen und Herrn Franz Wickhoff zu bevollmächtigen, die in Rede stehenden Sensen zu Gunsten des Gewerbevereins in Steyr und auf Kosten der Gemeinde zu übernehmen und die Verfrachtung nach Steyr zu veranlassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 14234. 9. Uiber die Eingabe der hierortigen Mautheinnehmer um Erhöhung ihrer Perzentualgebühren für die Einfuhr von Bier und gebrannten geistigen Flüssigkeiten, wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig beschlossen, die endgiltige Beschlußfassung über dieses Gesuch erst dann vorzunehmen sobald erhoben ist, in welchem Maße die Petenten durch die verminderte Biereinfuhr im heurigen Jahr betroffen worden sind, was Anfangs des nächsten Jahres der Fall sein dürfte. IV. Section. Referent Sectionsobmann Stellver-
treter Herr G.R. Josef Haller. 10. Die Herstellung einer Telephonleitung vom Theatergebäude in das Rathhaus wurde von der diesbezüglichen Commission dem löblichen Gemeinderathe als wünschenswerth empfohlen. Die Telephoneinrichtung im Theatergebäude mit der Leitung bis zur Mayrstiege ist mit 183 fl veranschlagt, hinzu kommen noch die bisher nicht erhobenen Kosten der Leitung von der Mayrstiege in das Rathhaus. Auch wären vorher noch Versuche anzustellen, wie die Telephon Einrichtung im Theatergebäude am zweckmässigsten sei. Die Section beantragt mit der Herstellung einer Telephonleitung ins städt. Theater dermalen nicht vorzugehen, nachdem mehrere Uibelstände zuerst erprobt werden müssten und der gelegte Kostenvoranschlag für die gesammte Leitung nicht ausschlaggebend ist. Herr G.R. Josef Peyrl frägt,
welchen Vortheil diese Telephonleitung biethen solle. Herr G.R. Wilhelm Klein erwiedert, daß durch diese Telephonleitung einerseits ein im Theater ausgebrochener Brand sofort aufs Rathhaus angezeigt und hiedurch die sofortige Alarmirung ermöglicht wird, anderseits auch ein in der Stadt ausgebrochener Brand ins Theater sofort bekannt gegeben werden kann, damit sich das Publikum darnach richten könne. Er selbst beantrage aber die endgiltige Beschlußfassung über diese Angelegenheit bis zur Vorlage eines Totalkostenvoranschlages und bis die nothwendigen praktischen Versuche angestellt sein werden, zu vertagen. Herr G.R. Johann Nepomuk Dürrnberger hält es als vielleicht zweckmässiger wenn die Einrich-
tung des Telephons nicht im Theatergebäude selbst, sondern in dessen unmittelbarer Nähe etwa in der Wohnung des Polizeigefangenhausaufsehers geschehe, woselbst dasselbe auch anderweitig verwendet werden könnte. Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser beantragt Schluß der Debatte und die Einstellung der voraussichtlichen Kosten dieser Telephonleitung ins Praeliminare pro 1883. Hierauf werden der Vertagungsantrag der Section unterstützt vom Herrn G.R. Wilhelm Klein und der Zusatzantrag des Herrn G.R. Dr. Johann Hochhauser einstimmig zum Beschlusse erhoben: 11. Uiber die Eingabe der Direktion des Spitals der barmherzigen Schwestern zu Sct. Anna betreffend die Herstellung eines Badezimmers und einer neuen Todtenkammer daselbst beantragt die Section, daß vorerst der Werth der auf dem Grunde des Waisenhauses vor mehr als 20 Jahren erbauten
und dem Mildenversorgungsfonde gehörigen Todtenkammer nebst Holzlage von fachkundigen Schätzmeistern erhoben und für die beantragte Neuherstellung einer Leichenkammer von Seite der Direktion des Waisenhauses der Preis der in Verwendung kommenden Bau-Area ermittelt werden solle. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Schließlich bringt der Herr Referent noch zur Kenntniß, daß gemäß des Gemeinderathsbeschlusses vom 17. November l.Js. die Bausection die im Offertwege ausgeschriebene Ausführung der Einfriedung des Gartengrundes beim neuen Armenhause am 30. November l.Js. dem billigsten Offerenten Herrn Zimmermeister Franz Weidinger um den Preis von 1 fl 23 xr pr Currentmeter vergeben worden ist.
Herr G.R. Dr. Hochhauser fragt, ob Herr Franz Weidinger in Steyr besteuert ist. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage. Hierauf wird obige Mittheilung einstimmig zur Kenntniß genommen. I. Section Referent: Sections Obmann Herr G.R. Josef Peyrl. 13. Uiber die Collectiv-Eingabe des Lehrkörpers an den hierstädtischen Volks- und Bürgerschulen um Belassung des bisherigen Quartiergeldbeitrages für das Jahr 1883 beantragt die Section den Gesuchstellern für das Jahr 1885 dasselbe Perzentausmaß wie sie es im Jahre 1882 bezogen, zu bewilligen, jedoch bleibe es dem löblichen Gemeinderathe immer vorbefalten, den Gesuchstellern eventuell Naturalwohnungen zuzuweisen. Weiters wolle der Arbeitslehrerin an der Mädchen-
schule in Aichet Frau Anna Pichler über ihr Ansuchen, der ihr bisher bewilligte jährliche Wohnungsbeitrag pr 20 fl auch für das Jahr 1883 bewilligt werden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 14563. Hierauf erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung für eine vertrauliche und ersucht den Obmann der I. Section Herrn G.R. Anton Jäger von Waldau die Eingabe des Herrn Josef Werndl, General Direktors der oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft um Zufertigung einer Zusicherung betreffend die dermalen in der Katastralgemeinde Garsten gelegenen Wegparzelle N°. 872 zu verlesen. Herr Referent G.R. Anton Jäger v. Waldau verliest hierauf folgende Eingabe: - Löbliche Stadtgemeinde! Ich habe hiemit die Ehre einer löblichen Gemeinde Vorstehung rücksichtlich dem löblichen Gemeinderathe
von Steyr eine Abschrift des Gemeinderathsbeschlusses der Gemeinde Garsten vom 13. August 1882 Z. 713 in A. vorzulegen, aus welchem ersichtlich ist, daß mir die Gemeinde Garsten den Theil der Wegparzelle 872 welcher meine von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Franz Emerich Lamberg abgekauften Grundstücke aus dem Quenghofe H. N°. 31 in Sarning durchläuft, für den Fall und unter der Bedingung vollkommen überlassen hat, die neue prosectirte Strasse von der Redtenbacherstrasse gegen Neulust zu, hergestellt wird, weil hiedurch jede Nothwendigkeit die Parzelle 872 als Gehweg zu belassen entfallen ist. Ich habe nun einen Theil der Quenghofgründe an die löbliche Stadtgemeinde Steyr verkauft und dem Verkaufe die Bedingung beigefügt, daß diese neue Strasse innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Kaufsabschlusses an gerechnet durch die Stadt Steyr hergestellt wird. Die Stadt Steyr hat demnach derzeit contractlich jene Bedingung zu er-
füllen unter welcher mir die Gemeinde Garsten den erwähnten Theil, der Wegparzelle 872 überlassen hat. Nachdem sich nun die löbliche Stadtgemeinde mit der Absicht trägt, das ganze Quenghoffeld zwischen der Aschacherstrasse und dem Teufelsbache der Stadt Steys zu incorporiren so liegt mir daran auch Seitens der löblichen Stadtgemeinde die Zusicherung zu erhalten, daß dieselbe die mir von der Gemeinde Garsten bereits gemachte Zusage nur den besagten Wegtheil zu überlassen in dem Falle für aufrecht erhält, wenn die Incorporirung der Quenghofgründe in das Stadtgebieth hohen Ortes bewilliget würden sollte. In diesem Falle werde ich mich dem Gesuche der Stadt Steys um Incorponieung ihres Quenghoffeldes auch bezüglich des mir verbleibenden Quenghoffeldes gerne anschliessen.
Es liegt jedoch auf der Hand, daß ich es im anderen Falle vorziehen würde, mit meinem Quenghoffelde in der Gemeinde Garsten incorporirt zu bleiben, da ich als Angehöriger der Gemeinde Garsten bereits in Folge des Gemeinderathsbeschlusses vom 13. August 1882 Z. 713 über den mir überlassenen Theil der Wegparzelle 872 frei verfügen kann. Auch wenn ich die gewünschte Zusicherung Seitens der löblichen Stadtgemeinde Steyr erhalte, gebe ich die Idee nicht auf, im Falle eine bauliche Entwicklung auf den Quenghoffeldern Platz greifen sollte, eventuell eine Strasse um die westliche Ecke des Schlosses Engelsegg herum auszuführen. Ich stelle daher an die löbliche Gemeinde Steyr das Ansuchen, dieselbe wolle mir diese gewünschte Zusicherung schriftlich zu intimiren. Bei diesem Anlasse erlaube ich mir auch der löblichen Gemeinde meine Bereitwilligkeit auszusprechen, den an wohldieselbe verkauften Theil des Quenghof-
feldes zu den Kaufsbedingungen wieder zurück zu nehmen, wie sie der Ansicht sein sollte, daß dieser Ankauf besser unterblieben wäre. Im Falle dieses Rückganges bliebe der von mir den armen Bürgern von Steyr gewidmete Beitrag aus dem Verkaufe des Grundtheiles aus dem Complexe Engelsegg ganz ungeschmälert. Steyr am 20. November 1882. Josef Werndl. Der erwähnte Gemeindeausschusbeschluß lautet: Z 723. In Anbetracht des Umstandes als sowohl die Vertreter der Gemeinde Vorstehung Steyr als auch der Vertreter des Fideicommißgute Steyr, bereits bei Gelegenheit der am 14. Mai l.Js. stattgehabten commissionellen Vermarkung der von dem Herrn Josef Werndl, General Director der oesterreichischen Waffenfabricks Gesellschaft in Steyr, aus dem gräflich Lambergschen Quenghofe N°. 31 in Sarning angekauften Grundstücke, zur Auflassung
des öffentlichen Fußweges Parz 872 und Uiberlassung dieses Grundes an den Herrn Josef Werndl ihre Zustimmung gegeben haben, hat der hiesige Gemeindeausschuß mit Sitzungsbeschluß vom heutigen Tage die Auflassung des erwähnten Fußweges Parz 872 und Abtretung der bezüglichen Grundfläche in das Eigenthum des Herrn Josef Werndl gegen dem bewilligt, daß die Verbindung zwischen Voglsang und Neulust durch vorherige Anlegung der von der Redtenbachergasse in Steys aus, durch den Garten von Engelsegg über das Quenghoffeld Parz 867/2 in der Richtung gegen Neulust projectirten Strasse, welche bei dem Gartenhause in Neulust einerseits in die öffentliche Gemeindestrasse Parz. 876 und in den Weg Parz. 873 und zwar bei dem Grenzsteine N°. 3 anderenheils einzumünden hätte hergestellt wird, dieser Weg für immerwährende Zeiten für den öffentlichen Verkehr offengehalten, die Kosten für die Neuanlage dieser Strasse von dem Herrn
Bittsteller und die Kosten für die fernere Instandhaltung derselben von den Grundanrainern ohne Rücksicht auf ihre gesetzmässigen Beiträge zu den hierortigen Kommunalauslagen getragen werden müssen. Hievon beehre ich mich Euer Wohlgeboren in Erledigung der Gesuche vom 14. und 19. Mai l.Js. dann 6. d.Mts. unter Rückschluß der 7 Stück Gesuchsbeilagen hiemit in Kenntniß setzen. Gemeinde Vorstehung Garsten am 13. August 1882. Der Gemeinde Vorsteher Eder mp. An den Herrn Josef Wenrdl General Director der oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft in Steyr. Der Herr Bürgermeister hat bezüglich der neuen Strassenanlage auf den Quenghoffeldern unterm 21. v.Mts. an Herrn Josef Werndl folgendes Schreiben gerichtet: An Seiner Hochwohlgeboren Herrn Josef Werndl, General Director der oesterr. Waffenfabrtik hier. Der Gemeinderath der Stadt Steyr
hat in seiner Sitzung vom 17. November 1882 beschlossen, mit der Errichtung einer 10 Meter breiten Strasse auf dem erkauften Antheile des Quenghoffeldes innerhalb des vertragsmässigen Termines vorzugehen, und die veranschlagten Kosten pr 700 fl hiefür bewilliget. Ich halte die Durchführung dieses Beschlusses aber insolange für verfrüht, bis einerseits die in Aussicht genommene Entwicklung auf den Quenghoffeldern sowohl in Bezug auf den erkauften Antheil der Stadt gemeinde als auch jenen des Herrn Josef Werndl eine greifbare Gestalt angenommen hat und anderseits aber die neuerliche Eingabe des Letzteren de praes. 26. November 1882 Z. 74656 wegen Zufertigung einer Zusicherung pcto der Wegparzelle N°. 872 der Katastralgemeinde Garsten eine Entscheidung getroffen worden ist. Ich sehe mich daher vorläufig ver-
anlaßt an den General Direktor der oesterr. Waffenfabrik Herrn Josef Werndl die bescheidene Anfrage zu richten, ob derselbe unter jeder Bedingung auf die vertragsmässige Einhaltung des Termines wegen Errichtung der erwähnten Strassenstrecke besteht, oder eine Aenderung in der Vereinbarung dieser Frage als zulässig erachtet. Gemeinde Vorstehung Steyr 21. November 1882. Der Bürgermeister George Pointner. Am 27. v.Mts. ist folgendes Antwortschreiben eingelangt. An die löbl. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. - Auf die sehr geehrte Zuschrift vom 21. d.Mts. Z. 14656 beehre ich mich zu erwiedern, daß ich unbedingt auf die Herstellung der Strasse bestehen muß, damit bei der gegenwärtigen Geschäftsstockung der feiernden Arbeitern eini-
ger Verdienst wird. Sollte sich jedoch die löbl. Gemeinde Vorstehung nicht entschliessen können durch diese so winzige Ausgabe die Vertragspflicht zu erfüllen und den beschäftigungslosen Arbeitern in etwas zu helfen, so bin ich recht gerne erbötig, wie ich dies schon in einem früheren Schreiben gesagt habe, den Grund zurück zukaufen, und die Strasse sofort auf meine Kosten anzulegen Hochachtungsvoll Josef Werndl - Herr Referent theilt nun mit, daß die Section bei dem Umstande als die bei der Berathung dieser Angelegenheit in der betreffenden Sections Sitzung anwesend gewesenen zwei Mitglieder der Section, divergirender Ansicht waren sonach weder ein Majoritäts noch ein Minoritäts Antrag eingebracht werden konnte, die Entscheidung über die in Rede stehende Eingabe des Herrn Josef Werndl den Plenum des löblichen
Gemeinderathes anheimstelle und hiezu bemerke, Herr Josef Werndl verweigert, entgegen seiner früheren Zusage die Mitfertigung einer Eingabe der Stadtgemeinde Steyr, mit welcher die Incorporirung der abverkauften Quenghoffelder in das Stadtgebieth Steyr angestrebt wird, und knüpft seine Mitfertigung des Gesuches an die Bedingung daß die Gemeindevertretung Steyr sofort dem Beschlusse des Gemeinde Ausschusses von Garsten ddto. 13. August 1882, womit die Auflassung der öffentlichen Wegparzelle N°. 872 in der Katastralgemeinde Garsten bedingt zuerkannt wurde, vollinhaltlich beitrete. Es wird nun heute Aufgabe des löblichen Gemeinderathes sein, darüber schlüssig zu werden, ob auf die Bedingung des Herrn Josef
Werndl eingegangen wird, oder ob in entgegengesetzten Falle die Incorporirung des von der Stadtgemeinde Steyr erkauften Antheiles vom Quenghoffelde im Ausmasse von 3 Joch und 853 □ Klafter nachgesucht werden solle. Bemerkt muß werden, daß die Rechtswirksamkeit des Gemeindeausschußbeschlusses von Garsten vom 13. August 1882 sehr in Zweifel zu ziehen kommt, nachdem die angenommene Zustimmung der GemeindeVertretung Steyr zur gänzlichen Auflassung der an das Stadtgebieth Steyr unmittelbar anschliessenden öffentlichen Wegparzelle N°r. 872 der Katastralgemeinde Garsten in der Wirklichkeit nie stattgefunden hat. Herr G.R. Jakob Kautsch bedauert daß diese Angelegenheit so unvorbereitet vor das Plenum komme. Dieses sei schwerlich in der Lage unter solchen Umständen einen Be-
schluß fassen zu können. Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser sagt er werde sich in dieser Angelegenheit, weil man sagen könnte, daß er als Mitbesitzer in Neulust in der einen oder anderen Richtung ein persönliches Interesse haben kann, an der Abstimmung nicht betheiligen. Er halte sich jedoch verpflichtet, die rechtliche Seite der Frage zu berühren und darauf aufmerksam zu machen, daß es für die Gemeinde Steyr viel einfacher sei, wenn sie für sich allein um die Incorporirung ihres Theiles des Quenghoffeldes ansuche. Dieses Ansuchen müsse ihr bewilligt werden, weil öffentliche Interessen hiefür sprechen, dagegen sei es doch immer zweifelhaft ob die Incorporirung des übrigen Theiles des Quenghoffeldes, welches Eigenthum des Herrn Josef Werndl und der Herrschaft Steyr also Privateigenthum sei, bewilligt werde.
Im ersteren Falle sei es eine öffentliche Rechtsfrage, in welcher die Gemeinde Garsten keine Schwierigkeiten machen könne. Im anderen Falle aber werde die Gemeinde Garsten gewiß alles aufbiethen um die Incorporirung zu verhindern, denn in diesem Falle werde ihr eine Grundeinnahme, welche in Zukunft vielleicht eine nicht unwesentliche werden kann, ohne Noth und ohne eigentliche rechtlichen Gründe entzogen. Er glaube daher nicht, daß eine solche Expropriation gegen den Willen der Gemeinde Garsten durchgeführt werden kann, weil die hiezu erforderlichen Bedingungen nicht vorhanden sind. Herr G.R. Perz Mathias frägt, ob dies etwa im betreffenden EinverleibungsGesuche ersichtlich sei. Der Herr Vorsitzende entgegent Herr Josef Werndl habe seinerzeit schriftlich erklärt er werde sich falls die Stadtgemeinde Steyr will, dem Ansuchen um die Einverleibung des Quenghoffeldes anschliessen.
Zu diesem Sime wurde das Einverleibungsansuchen abgefaßt und von der Stadtgemeinde Steyr und der gräfl. Lambergschen Guts-Direction unterfertigt. Als dasselbe dem Herrn Josef Werndl aber zur Unterfertigung übermittelt wurde, verweigerte derselbe die Unterschrift und forderte es solle vorerst seitens der Stadtgemeinde Steyr obig erwähnten Gemeindeausschußsitzungsbeschluß der Gemeinde Garsten anerkannt werden. Dieser Beschluß sei aber reformbedürftig weil der Passus wo es heißt die Stadtgemeinde Steyr habe zu der in Rede stehenden Wegauflassung ihre Zustimmung gegeben, nicht richtig ist. Er habe nun mit Herrn Josef Werndl diesbetreffend verhandelt, doch ohne Resultat. Eine Gewährung der verlangten Zusicherung betreffs der erwähnten Wegparzelle halte er für
verfrüht, hierüber solle erst verhandelt werden, wenn die Incorporirung bewilligt sei, denn Herr Josef Werndl habe früher auch nicht von dieser Wegparzelle erwähnt, er hätte dies gleich bei der Vertragserrichtung thun sollen. Er glaube nicht daß das EinverleibungsGesuch das ganze Quenghoffeld betreffend auf Schwierigkeiten stossen werde und lasse er sich von diesem Glauben nicht abbringen; bevor nicht etwa eine gegentheilige behördliche Entscheidung vorliege. Herr G.R. Jakob Kautsch ist nach den bisher gehörten der Meinung daß es sich darum handle heute schon dem Herrn Josef Werndl die Zusicherung zu geben, die Stadtgemeinde Steyr werde falls die Einverleibung des ganzen Quenghoffeldes bewilligt werde, die ihm von der Gemeinde Garsten bewilligte Kassirung des erwähnten Weges ebenfalls gestatten. Er glaube, man könne
dies thun, denn die Stadtgemeinde Steyr verliere hiebei nichts. Herr G.R. Josef Reder macht darauf aufmerksam, daß der in Rede stehende Weg ein öffentlicher sei und von vielen Spaziergängern benützt werde, er sei dafür daß dieser Weg, einerlei ob die Einverleibung erfolge oder nicht, ein öffentlicher Weg bleiben soll. Was die neu anzulegende Strasse anbelangt, so sei er mit dieser Strassenanlage nicht einverstanden, sie sei kein Bedürfnis und wenn die Gemeinde dieselbe baut, so baue sie die Strasse eigentlich für den Herrn Josef Werndl, welcher neben derselben seine Häuser hinbauen würde.. Herr G.R. Josef Peyrl sagt, er ergreife in dieser Angelegenheit nur ungern das Wort, doch fühle er sich dazu als Gemeinderath verpflichtet. Er habe mit Staunen
den Beschluß des Gemeindeausschusses gehört, in welchen davon die Rede ist, daß die Stadtgemeinde Steyr der besagten Wegauflassung zugestimmt. Er wisse von einer solchen Zustimmung gar nichts. Ihm mache es den Eindruck als ob Herr Josef Werndl die Einverleibung seines Grundes gar nicht anstrebe. Hiedurch werde aber der Stadtgemeinde Steyr der verheissene grosse Vortheil genommen. Es werde im hiesigen Gemeinderathe so schön und lieblich vorgetragen, daß auf den besagten Grund Bauten aufgeführt werden und naturgemäß Steyr hiedurch grossen Nutzen gewinnen werde. Das gehe nun alles verloren. Wir haben einen Grundkauf abgeschlossen und Beschlüsse gefaßt, jetzt trete man nachträglich an die Gemeinde heran man soll eine Strasse freigeben und der Auflassung eines Weges zustimmen.
Wenn der löbliche Gemeinderath schon heute, wo man nicht einmal wisse ob die Einverleibung des ganzen Quenghoffeldes bewilligt werde oder nicht, den Gemeinderausschussitzungsbeschluß von Garsten zustimmt, so setze er sich Garsten gegenüber einer Plamage aus, denn der Gemeinde Garsten wäre es dann gelungen eine Last abzustreifen, indem sie den besagten Weg nicht mehr zu erhalten braucht, während Steyr die Last einer Strassenerhaltung übernommen hätte. Er sehe in den gestellten Anforderungen nach welchen einerseits eine Strasse als eine öffentliche erklärt, anderseits ein seit vielen Jahren bestehender Weg aufgelassen werden soll, etwas grosses und könne er auf keinen Fall darauf eingehen. Herr G.R. Wilhelm Klein ist nicht dieser Ansicht.
Die Verpflichtung durch die Quenghoffelder eine neue Strasse zu bauen, sei nun einmal vertragsmässig übernommen und sei dies nichts mehr Neues. Was die Zustimmung zur eventuellen Wegauflassung an belange, so finde er darin nichts grosses indem durch die neue Steassenanlage der Umweg wie er selbst genau abgeschnitten nur 30 Schritte betrage und eine Strasse doch besser sei als der besagte Weg. Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser führt aus, daß er sich an der Debatte nicht weiters betheiligen wollte, doch wenn persönliche Verdächtigungen fallen so sträube sich sein Rechtsgefühl und müsse er reden. Herr G.R. Josef Peyrl scheint die Strassen zu verwechseln, er glaube augen scheinlich es handle sich um die schon bestehende Neulusterstrasse, dies sei aber nicht richtig, es handle sich heute nur um den Feldweg, welcher aber gar keine öffentliche Bedeutung habe. Wenn Herr G.R. Josef
Reder die Anlage der neuen Strasse in die Debatte ziehe, so müsse er darauf aufmerksam machen, daß dies ein abgethanener Gegenstand, seinerzeit wurde ja genug darüber gesprochen, heute ist es eine feststehende Verpflichtung seitens der Stadtgemeinde Steyr. Eine größere Frage, wie diese eine ist, könne bis zu ihrer vollen Entwicklung in verschiedene Verhandlungsstadien treten, ohne daß hieran von der einen oder der anderen Seite persönliche Verdächtigungen geknüpft werden dürfen. Nachdem aber die vorliegende Angelegenheit zu persönlichen Verdächtigungen ausgenützt wird, so lege er gegen ein solches Vorgehen Verwahrung ein und erkläre, daß er bei einer Sitzung wo dies geschieht nicht länger anwesend bleibe. Herr G.R. Josef Peyrl entgegnet, er wisse zwar nicht ob dieser Vorwurf ihm oder einen anderen der Herren Vorrednern gelte, gelte
es ihm (Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser ruft: Sie gewiß nicht) so müsse er sich dagegen verwahren, er habe keine persönlichen Verdächtigungen vorgebracht, sondern den Gegenstand nur sachlich behandelt, auch habe er die beiden Strassen nicht miteinander verwechselt sondern dabei nur die neuanzulegende Straffe im Auge gehabt. Herr G.R. Dr. Johann Hochhauser venläßt trotz Ersuchens seitens des Herrn Vorsitzenden anwesend zu bleiben den Saal. Hiedurch wird der Gemeinderath beschlußunfähig und erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung für aufgehoben. Schluß 12 Uhr Mittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Der Schriftführer Die Gemeinderäthe Fritz Hähnel Dr. Hochhauser Jooef Peyrl
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