Ratsprotokoll vom 17. November 1882

Studenten Stipendium mit jährlich 64 fl, worüber der Stadtgemeinde Steyr das Präsentationsrecht zusteht, haben Gymnasial oder Fakultätsschüler ehelicher Geburt Anspruch, deren Eltern mittellos sind und das Bürgerrecht von Steyr besitzen. In Ermanglung solcher Bewerber haben auch sonst mittellose obig Studirende ehelicher Geburt Anspruch. Eingeschritten sind 3 Bewerber: Wagner Karl Bürgerssohn von Steyr Gymnasialschüler mit sehr guten Zeugnissen. Derselbe ist jedoch bereits im Besitze eines Wolfgang Pfefferlschen Stipendiums mit jährlich 100 fl Neumayr Friedrich, zuständig nach Steyr Gymnasialschüler mit guten Zeugnissen. Wurm Johann Gymnasialschüler mit sehr guten Zeugnissen, ist kein Bürgerssohn von Steyr und auch nicht daselbst zuständig.

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