noch ein dringendes Stück berathen habe, nämlich die Ertheilung der Bewilligung an Herrn Josef Werndl zur Röhrenlegung auf städtischen Strassengrund behufs Anlage einer Wasserleitung vom Mitterhammer längst der Blumauer und Schweizergasse in seine Villa auf den ehemaligen Hallerfeldern etc. Bei der am 14. l. M. abgehaltenen Baubewilligungs Commission erklärten die eingeladenen Vertreter der Gemeinde die beiden Herrn Gemeinderäthe Leopold Huber und Anton Jäger v Waldau unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung seitens des löblichen Gemeinderathes, gegen die beabsichtigte Röhrenlegung seitens der Gemeinde als Eigenthümerin der Strassen, keine Bedenken zu haben, sobald die bestehende Kanalisirung und öffentliche Gasleitung nicht beeinträchtigt wird und der Bauherr die Haftung für etwa durch obige Röhrenlegung entstehende Schäden zu haften.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2