Karl Gallhuber Hausbesitzer ON°. 154 / Cons Nr. 452 ist mit der projectirten Strassenerweiterung einverstanden und ist bereit den erforderlichen Grund von seiner Gartenparzelle 660 in einer Breite von 1.0 Meter und im Gesammtflächenausmasse von 10.5 □ Meter unter nachstehenden Bedingungen der Stadtgemeinde zu überlassen. 1. Die Stadtgemeinde Steyr hat demselben für obige Grundflächen 15 fl zu entrichten, welcher Betrag vom Verkäufer dem Verpflegsfonde des neuen Armenhauses zum Geschenk gemacht wird. 2. Die Stadtgemeinde Steyr hat die bestehende Gartenplanke längs der Strasse auf ihre Kosten zurückzusetzen, und an Anschliessung an sein Haus ein Eingangsthürl herzustellen. 3. Längs seines Hauses O.Nr. 154 ist ein gedeckter Kanal auf Kosten der Stadtgemeinde auszuführen. Ausser den von den Grundbesit-
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