Der löbliche Gemeinderath möge nun beschliessen ob diese Umlage sowie bisher auch im Jahre 1883 einzuheben ist, in welchem Falle beiliegende Kundmachung zu erlassen wäre. Steyr am 24. Oktober 1882 Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt gleichwie im Jahre 1882 auch im Jahre 1883 eine Umlage mit 2 fl pr Hectoliter für den Verbrauch von gebrannten geistigen Flüssigkeiten einzuheben und die diesbetreffenden näheren Bestimmungen kund zu machen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 12875. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Johann Redl. 7. Die Berathung betreffs die nothwendig gewordene Neuherstellung der Kalkofenbrücke wird über Antrag der Section bis zum Einlangen von Kostenvoranschläge über etwaige Eisen oder Holzkonstruktionen, einstimmig vertagt. 8. Bezüglich der seinerzeit in Anregung gebrachten Herstellung einer steinernen Stiege über den Kalkofenberg berichtet
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