Abzweigung von der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude in sein Haus No 7. in der Kirchengasse auf seine Kosten zu bewilligen und demselben einen Wasserbezug von 13 % des Gesammtzuflusses zu gewähren. Für den obigen Bezug des Wassers hat derselbe von den Neuherstellungskosten der Hauptleitung den vom Bauamte ausgemittelten Betrag von 352 fl 33 1/2 xr gleich nach erfolgtem Bezuge des Wassers an die Stadtgemeinde zu entrichten, und von den jährlich erwachsenden Erhaltungskosten der Hauptleitung von der Brunnenstube inclus. derselben bis zur Abzweigung in sein Haus, 13 % der Stadtgemeinde zu vergüten. An der Abzweigungsstelle von der Hauptleitung in sein Haus ist zur Regulirung des Wasserzuflusses ein Wechsel auf Kosten des Gesuchstellers einzuschalten. 2. dem Herrn Gottlieb Bruckschweiger Hausbesitzer N°. 12 in der Kirchengasse ist über sein Ansuchen die erhöhte Zutheilung des Wasserbezuges von 16 % auf 20 % des Gesammtzuflusses
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