Wasser nicht einfriere. 3. die erforderliche Tieferlegung der obigen Leitung ist mit grösseren Kosten verbunden, weil beinahe in der ganzen Strecke wo die Leitung zu legen wäre, Felsen vorhanden ist und ausserdem müßte die Leitung unterhalb des Gewölbes der vorhandenen Uiberbrückung hinter dem Torgebäude geführt werden, weil der Gewölbscheitel kaum 0,3 Meter unter dem Strassenniveau liegt. Städt. Bauamt Steyr am 10. Oktober 1882. Bogacki Der Sectionsantrag lautet: Mit Bezugnahme auf den vorgenommenen Localaugenschein und des in den vorliegenden Amtsberichte enthaltenen Thatbestandes beantragt die Section, daß eine fernere Verwendung des Uiberwassers für den höher gelegenen Stadttheil Ortschaft Ort nicht durchführbar sei daher dem Antrage des Gemeinderathes Herrn Anton v. Jäger nicht entsprochen werden könne. Herr G.R. Josef Haller sagt, die Bausection habe diese Sache genau geprüft und gefunden, daß sich der Wassermangel in Ort wohl nur dadurch abhelfen liesse, wenn in Ort
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