geleistete Maurerarbeit einen Betrag von circa 500 fl zu fordern. Da sich die Auszahlung dieses Betrages in Folge eines von Herrn Werndl ergriffenen Recurses verzögert, Herr Menhart aber das Geld benöthigt, so stelle ich im Auftrag des Letztern die ergebene Bitte Eine löbliche Stadtgemeinde Vorstehung geruhe mir als Vertreter des Herrn Menhart oder demselben persönlich den Theilbetrag pr 200 fl aconto des obigen Guthabens einstweilen auszubezahlen. Mit Hochachtung Dor. Harant Steyr am 28. September 1882. Das Bauamt hat sich hierüber geäussert: Im Falle die Stadtgemeinde den Herrn A. Menhart mit den von Seite der Waffenfabrik gestellten Entschädigungsansprüchen nicht zu belassen beabsichtigt, könnte dem selben die angesuchte Abschlagszahlung pr fl 200 verabfolgt werden. Herr G.R. Josef Peyrl befürwortet das Ansuchen des Herrn A. Menhart
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