Ratsprotokoll vom 1. September 1882

bis an den Verwaltungsgerichtshof zu gehen. Herr G.R. Franz Wickhoff erwiedert, daß die Gemeinde Garsten wohl keine Nothwendigkeitsgründe vorzubringen im Stande sein werde. Herr G.R. Johann Mayr spricht wie in der letzten Sitzung auch diesmal für den Ankauf ohne Vorbehalt, umsomehr als jetzt durch die seitens des Herrn Josef Werndl in der bereitwilligsten Weise gestatteten Abänderung der Strassenabbiegung der Platz ohne Mehrkosten bedeutend günstiger auslaufe. Der jetzige Grund ist erwiesenermassen vollkommen groß genug, die Gemeindeerspart jetzt eine Menge Transaktionen und Arbeiten welche sie beim Ankauf des ganzen Feldes hatte vornehmen müssen. Wenn einmal Häuser hinkommen sollten, so werde die Gemeinde allerdings auch Auslagen haben, welche sie aber gewiß durch die seinerzeitigen Gemeinde Umlagen daselbst wieder hereinbringen werde. Er empfehle daher auch heute den Ankauf ohne Vorbehalt. Der Herr Vorsitzende erklärt er werde bei der anerkannten Dringlichkeit

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