öffentlichen Zwecken. Es wäre sehr erwünscht, wenn der Beschluß des Ankaufes einstimmig erfolgen würde. Selbst wenn, was wohl schwerlich der Fall sein wird, die Einverleibung nicht durchgehen sollte, so verliere ja die Gemeinde bei diesem Kauf gewiß nicht viel, da die Wiederverwerthung des in Rede stehenden Grundes bei seiner anerkannt günstigen Lage wohl nicht schwer fallen wird. Auch könne er mittheilen, daß er betreffs der Möglichkeit der Einverleibung sich bereits vor einiger Zeit bei kompetenter Stelle erkundigt und man ihm dort gesagt habe, daß Aenderungen der Gemeindegrenzen im Bereiche der Möglichkeit liegen. Herr G. R. Leopold Huber meint unter solchen Umständen hätte man sollen seinerzeit den ganzen Grund ankaufen, dies wäre besser gewesen. Der Herr Vorsitzende entgegnet, daß es sich heute nicht um bereits Geschehenes, sondern um den jetzigen Kauf-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2