Ratsprotokoll vom 1. September 1882

Er glaubt auch es sei mit dem Kaufschillinge allein nicht abgethan, sondern, daß im Falle des Ankaufes der Gemeinde noch viele und bedeutende Kosten hieraus erwachsen werden. Er könne daher nicht für den Comité Antrag stimmen. Herr G.R. Josef Reder sagt, es sei von jeher gesprochen worden, daß die Gemeindeeinen Platz welcher nicht in die Gemeinde gehört, nicht kaufen könne. Jetzt auf einmal wolle man den in Rede stehenden Grund kaufen, ohne zu wissen ob die Einverleibung in das Stadtgebieth Steyr auch wirklich erfolgen werde. Aus diesem Grunde könne er auch nicht für den Ankauf ohne Vorbehalt stimmen. Er sei wohl für den Ankauf aber mit den Vorbehalt der genehmigten Einverleibung Herr G.R. Anton Mayr glaubt, daß die Einverleibung keinen besonderen Schwierigkeiten unterliegen werde und daß dieselbe überhaupt leichter gehe, wenn der Grund faktisch schon Eigenthum der Gemeinde Steyr sei. Man möge die jetzige Gelegenheit einem so passenden Platz erwerben zu

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