Ratsprotokoll vom 1. September 1882

die Quadrat Klftr zu überlassen, wenn die Gemeinde diesen Grundtheil sofort fix und ganz unabhängig von der Frage, ob derselbe dem Stadtgebieth incorporirt werden kann oder nicht, kauft. Ich knüpfe den Verkauf weiters an die Bedingung, daß die Stadt Steyr die pojectirte Strasse von der Redtenbacherstrasse gegen das Gartenhaus von Neulust binnen 6 Monaten nach dem Kaufstage auch wirklich fahrbar herstellt. Ich wiederhole mein Offert, daß ich bereit bin die Hälfte der Kosten der ersten Herstellung dieser Strasse zu tragen, wenn die Gemeiner Steyr sich bereit erklärt gleichfalls die Hälfte der Kosten der Herstellung jener Strasse zu tragen, welche nördlich um Engelsegg herum längs dem Teufelsbache in der Richtung gegen Neulust geführt werden soll, wenn sich eine Entwickelung auf den Quenghof Felden realisiren sollte. Ich bin auch bereit, den zu der erst besprochenen Strasse nötigen Grund aus dem Engelsegger Garten der Gemeinde Steyr um den Einheitspreis

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