Ratsprotokoll vom 1. September 1882

den fraglichen Gegenstand eine sehr wesentliche Differenz besteht. Ich entnehme nämlich, daß das Comité nur dann auf den Ankauf einrathen will und daß sohin der Ankauf des Grundstücks nur dann abgeschlossen werden soll, wenn die Incorporirung desselben in das Stadtgebieth erfolgt, daß jedoch das Comité nicht daran denkt das Grundstück zu erwerben, wenn die Incorporirung nicht erfolgen sollte. Ich muß nun dem entgegen betonen daß bei den Unterhandlungen zwischen mir und dem Comité am 22. Mts von einer derartigen Voraussetzung und Bedingung des Ankaufes durchaus keine Rede war. Wenn ich gewußt hätte, daß mir das Comité zumuthet, ich solle demselben auf eine ganz und gar unbestimmbare Zeit hinaus mit meinem Verkaufs Offerte im Worte bleiben und hiedurch die freie Disposition über meine Quenghoffelder verlieren, mit der Aussicht, daß, in dem Falle als die Incorporirung nicht durchführbar wäre, der beregte Grundtheil mir wieder zur Disposition gestellt wird, hätte

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