wärtig projektirten Strassenanlage die halben Kosten zu tragen. 3. Der Grund zur Strassenanlage durch den sogenannten Kriegshabergarten wird der Stadtgemeinde Steyr um fünf Gulden pr Quadrat Klafter abgetreten und widmet Herr Josef Werndl den hiefür erzielten Kaufpreis zur Vertheilung an verarmte Bürger und zuständige Stadtarme durch den hiesigen Armenrath. 4. Den weiteren Grundkomplex aus dem mehrgenannten Quenghoffelde überläßt der Herr Verkäufer zu dem eigenen Gestehungspreise das ist 1 fl 25 xr pr Quadratklafter an die Stadt gemeinde Steyr. 5. Nachdem das im Interesse der Stadtgemeinde Steyr gelegen ist, daß der zu erwerbende Grund in das Stadtgebieth einverleibt werde, ist Herr Josef Werndl bereit, sich dem diesbezüglichen Einschreiten anzuschliessen. Bei dieser stattgefundenen Augenscheinscommission haben sich die betheiligten Comitè Mitglieder des Gemeinderathes einstimmig für nachstehenden Antrag ausgesprochen. 1. den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, daß er im Vereine mit den übrigen Besitzern
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