Ratsprotokoll vom 1. September 1882

Raths-Protokoll. aufgenommen am 1. September 1882. über die diesjährige XV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk. l. f. Stadt Steyr Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Göppl Emil Gschaider Gustav Haller Josef Holub Karl Huber Julius Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Klein Wilhelm Landsiedl Anton Mayr Anton Mayr Johann Perz Mathias Peyrl Josef Reder Josef Redl Johann Schachinger Franz Wickhoff Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section. 1. Recurs des Sebastian Higlesberger gegen die Entscheidung des Armenrathes der Stadt Steyr womit ihm die Erhöhung der Unterstützung verweigert wurde. 2. /: in vertraulicher Sitzung :/ Gesuch um die bedingte Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft II. Section. 5. Eingabe des löblichen Gewerbe Vereines in Steyr um Wiederüberlassung der Localitäten im Bürgerschulgebäude sowie um deren Beheitzung und Beleuchtung zur Abhaltung des gewerblichen Fortbildungscurses. 4. Protokollar Gesuch des Herrn Johann Kollmann und der Frau Josefa Berger um pachtweise Wiederüberlassung der Plätze im Vestibüle des hierstädt. Theaters zur Aufstellung von Zuckerbäckerwaren Verschleißständen.

5. Amtsbericht über den Stadtkasse Journals Abschluß pro Juli 1882. III. Section 6. Amtsbericht in Betreff Herstellung eines Ableitungskanales in der Damberggasse. 7. Amtsbericht pcto Beschaffung des Kohlenbedarfes pro 1882 / 83. 8. Protokoll über die Vereinbarung betreffs der Vornahme des nothwendigen Uferschutzbaues am rechten Wehrgraben Ufer von der grossen Fallnbrücke abwärts während der diesjährigen Abkehr 7. Comitè Bericht über die vorgenommene Besichtigung des von Herrn Josef Werndl zum Ankaufe proponirten Grundes. Der Herr Vorsitzend constatirt die Anwesenheit von 19 Herren Gemeinderäthen /: 2/3 Majorität:/ erklärt die Sitzung für eröffnet, bestimmt als Verificatoren für das heutige Protokoll die Herren G.R. Julius Huber und Johann Redl und verliest sodann nachstehende Zuschriften.

a. Z 96. Volksfest Comite Wels. Das ergebenst gefertigte Comitè gibt sich die Ehre das löbliche Bürgermeister Amt zu der Freitag den 8. September d.Js um 10 Uhr Vormittags stattfindenden Eröffnung der hiesigen Ausstellung einzuladen. - Wels am 24. August 1882. Schiesser mp Schriftführer Fischer mp Obmann. Anknüpfend hieran theilt der Herr Vorsitzende mit, daß er dieser Einladung Folge leisten wird und ladet die Herren G.R. ein, falls einer oder der andere mitzufahren gedenkt sich ihm anzuschliessen. Ferner theilt er mit, daß er vom 8 ab durch 10 Tage falls der löblich Gemeinderath einverstanden, auf Urlaub zu verreisen gedenke. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z 10542. b. Z. 10270. An den Herrn Bürgermeister in Steyr Der Herr kk. Minister für Cultus und Unterricht hat sich laut des Erlasses vom 12. August d. J. Z. 13514 veranlaßt

gesehen, die Direktion der vereinigten Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen und Stahlindustrie in Steyr dem Direktor der mechanischen Lehrwerkstätte in Konotau Alfred Musil zu übertragen. Derselbe ist im Wege der kk. Statthalterei in Prag angewiesen, bis längstens 28. August d. J. in Steyr einzutreffen, um das Inventar der Anstalt sammt Rechnungen und Cassebestand zu übernehmen und die Direktionsgeschäfte anzutreten. Hievon beehre ich mich Euer Wohlgeboren als Vorsitzenden des Curatoriums der vereinigten Lehrwerkstätte und Versuchsanstalt in Steyr im Kenntnis zu setzen. - Linz am 19. August 1882 Der kk. Statthalter Weber. Wird mit dem einstimmig zur Kenntniß genommen, daß die Uibergabe bez. Uibernahme bereits am 28. und 29. August l. Js. stattgefunden hat. Z. 10553. c. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr Laut Mittheilung der kk. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. August d. J. Z. 6152. und kk. Statthalterei Erlasses vom 16. August d. J. Z. 10168 hat das hohe kk. Ministerium

des Innern mit Erlaß vom 11. August d. J. Z. 12281 die vom Ausschusse der Sparcassa Steyr in der Sitzung am 7. Mai 1882 beschlossene Widmung eines Betrages von fl. 15000 aus dem Reinerträgnisse der Sparcassa pro 1881 zur Erbauung einer Lehrwerkstätte und Versuchs Anstalt für Eisen Industrie in der Stadt Steyr ausnahmsweise genehmigt. Hievon beehrt sich die Direktion eine löbliche Gemeinde Vorstehung mit dem Bemerken in Kenntniß zu setzen, daß wegen Flüssigmachung dieses Betrages pr fl 15000 das Geeignete veranlaßt werden wird. Steyr am 22. August 1882. Hochachtungsvoll Die Direction der Sparcassa in Steyr Gustav Gschaider. Wird einstimmig zur erfreulichen Kenntniß genommen und über Antrag des Herrn Vorsitzenden den Herrn Reichsrath und Gemeinderath Franz Wickhoff welcher in der Sparkasseausschuss Sitzung am 7. Mai l.Js. obig betreffenden Antrag eingebracht hat, nebst dem geehrten Sparkassaauschusse und den hohen Behörden, welche hiezu die Bewilligung erteilten den Dank durch Erheben von den Sitzen

ausgesprochen. Der löblichen Sparkasse Direktion hat der Herr Bürgermeister bereits den schriftlichen Dank übermittelt. - Z 1460. I. Section. Referent, Sectionsobmann Herr G.R. Anton Jäger v Waldau. 1. Sebastian Higlesberger Pfründner in Hernals wohnhaft, nach Steyr zuständig, bezieht seit Jänner d. Js eine Lazarethhauspfründe mit 1 fl 80 xr pr Monat. Uiber Ansuchen wurde ihm im Juni l. Js eine ausserordentliche Betheilung von 10 fl übermittelt. In der Armenraths Sitzung vom 7. August l. J. kam er um Erhöhung seiner monatlichen Betheiligung ein, welches Ansuchen der Armenrath in Folge der im Monate Juni ertheilten Unterstützung pr 10 fl öW mit Majorität abwies. Gegen diesen Armenrathsbeschluß hat nun Higlesberger den Recurs an den Gemeinderath Steyr ergriffen und begründet denselben mit seiner nachgewiesenen gänzlichen Erwerblosigkeit.

Die Section beantragt diesem Recurse aus dem vom Armenrathe geltend gemachten Gründen dermalen keine Folge zu geben, jedoch dem Armenrath die Weisung zu ertheilen, Sebastian Higlesberger für die Verleihung einer höheren Pfründe in Vormerkung zu nehmen. Wird vom Herrn G. R. Josef Peyrl unterstützt, einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 10377. 2. Vitus Gropp seit 1880 Werkmeister der kk. vereinigten Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte für das Eisen und Stahlgewerbe in Stadt Steyr, 40 Jahre alt verheiratet, nach Pfrentsch Bezirk Oberpfalz in Baiern zuständig, ist mittelst Eingabe praes am 27. August l.Js. unter Z. 10618 behufs Erlangung der oesterr. Staatsbürgerschaft beziehungsweise behufs Erlangung seiner definitiven Anstellung als Beamter um die bedingte Aufnahme in den Gemeinde verband der Stadt Steyr

bittlich geworden. Diesem Ansuchen wird über Antrag der Section einstimmig Folge gegeben. - Z. 10618. II. Section. Referent Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. Wird folgende Eingabe verlesen. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. Der ergebenst gefertigte Gewerbe Verein fühlt sich am Schlusse des gewerblichen Fortbildungscurses verpflichtet, Einer löblichen Gemeinde Vorstehung für die Unterstützung dieses Fortbildungs Kurses den tiefgefühltesten Dank auszusprechen und knüpft daran die Bitte: Ein löbliches Gemeinderath wolle im Interesse der gemeinnützlichen und auch von Seite der hohen Regierung unterstützten Sache wie im verflossenen Jahre auch für das künftige Schuljahr wieder die Localitäten zur Abhaltung dieses Curses sowie deren Beheitzung und Beleuchtung etc. bewilligen. Mit ausgezeichneter Hochachtung Steyr am 4 August 1882 Der Gewerbe Verein des Steyrer Industrie Bezirkes der Vorstand Franz Tomitz. Der Schriftführer Jakob Kautsch.

Wird über Antrag der Section einstimmig genehmigt. - Z 10095. 4. Den Protokollaransuchen des Herrn Johann Kollmann und der Frau Josefa Berger um pachtweise Wiederüberlassung der Plätze im Vestibüle des hiesigen Stadt Theaters zur Aufstellung von Ständen zum Verschleiße von Zuckerbäckerwaaren, wird über Sectionsantrag unter den bisherigen Bedingungen und auf die Dauer von weiteren 3 Jahren d. i. bis Ende August 1885, einstimmig Folge gegeben. - Z. 10458 u. 10564. 5. Resultat der Gebahrung bei der Stadtkasse in Steyr im Monate Juli 1882 Baarschaft Wert Effecten. fl xr fl xr Einnahmen im Monate Juli 1882 14.712 95 1/2 Hiezu den am 30 Juni 1882. verbliebenen baaren Kassarest mit 15.037 36 daher Einnahmen Summe im Juli 1882 29750 131 Hievon abgezogen die im Monate Julibestrittenen Ausgaben pr 16959 63 verbleibt für den Monat August 1882 ein baarer Kassarest von 12790 68 1/2 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Juli 1882 Die gesammten Einnahmen 88.862 97 1/2 4600 " Ausgaben 76.072 29 6000 Stadt. Casseamt Steyr am 31. Juli 1882 Willner Cassendirector Paarfusser Controlor

Nachdem dieser Cassaamtsgebahrungs Ausweis durch Vergleichung mit dem Cassa Journal von den Herren G.R. Leopold Huber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden, wird derselbe gemäß Sectionsantrages einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 10227. III. Section. Referent: Sections Obmann Herr G.R. Johann Redl. 6. Wird über Sectionsantrag und gegen Ausstellung eines Reverses an die kk. Kronprinz Rudolfsbahn, die Herstellung eines Wasserabzugskanales in der Damberggasse längs des Bahndammes in einer Länge von 32.6 Meter mit einem Kostenvoranschlag von 254 fl 28 xr einstimmig genehmigt und beschlossen diese Arbeit im Offertwege auszuschreiben und mit der Vergebung derselben die Bausection zu betrauen. - Z. 7484. 7. Die Section stellt den Antrag die Beistellung des Kohlenbedarfes für Schulen und städt. Gebäude für das Jahr 1882 1883 im Offertwege auszuschreiben. Der Bedarf beträgt für Braunkohle 20 Tonnen Steinstückkohle 55 Tonnen

Koaks 26 Tonnen. Hierauf Reflektirende wollen Ihre mit einer 50 xr Stempelmarke versehenen und mit einer Caution im 10 % Betrage der Lieferungssumme belegten Offerte, mit denen zugleich Muster der offerirten Kohle einzusenden sind bis 18. September im hierstädt. Einreichungs Protokolle abgeben. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 10260. Herr G. R. Gustav Gschaider entfernt sich. 8. Die Wehrgrabencomune gedenkt während der diesjährigen Abkehr am rechtsseitigen Wehrgrabenufer von der großen Fallenbrücke abwärts einen Uferschutz auszuführen und fand die diesbetreffende Interessentenbesprechung über Einladung des Herrn Bürgermeisters am 26. August l. Js. an Ort und Stelle statt. Die Interessenten nämlich die Wehrgrabencommune mit 2/5 die Stadtgemeinde mit 2/5 und Herr Josef Werndl mit 1/5 vertragsmässigen Beitragspflicht, einigten sich dahin unter dieser Beitragspflicht

die Wehrgrabencommune mit der Bauführung zu betrauen, welche in Folge auch bereits um die baubehördliche Bewilligung zur Vornahme dieses Baues beim Herrn Bürgermeistes eingeschritten ist, als Bauunternehmer Herr Zimmermeister Franz Stohl nahmhaft machte und den Kostenvoranschlag im Totale mit 463 fl 50 xr berechnete. Die Section beantragt obige Vereinbarung und den Kostenbeitrag mit 2/5 pr 195 fl 40 x zu genehmigen. Herr G.R. Karl Holub glaubt, daß um dasselbe Geld die Herstellung einer steinernen Uferschutzmauer möglich sei, und wäre dafür, daß nachdem die 6 Tage der Abkehr zur Herstellung dieser Arbeit nicht genügen dürften, heuer nur die Schlachtkopfversicherung vorgenommen werde, indem der anschliessende Ufertheil durch die in folge des bekannten Durchbruches hergestellte provisorische Versicherung genügend geschützt sei. Der Herr Vorsitzende erinnert Herr G.R. Karl Holub davon, daß er seinerzeit als die Verhandlung wegen des Durch-

bruches war, behauptete daß die Zeit der Abkehr zur Vornahme der ganzen Joch und Uferschutzbaues genügend gewesen wäre. Herr G.R. Karl Holub erwiedert, daß es sich damals nur um die Herstellung des Brückenjoches gehandelt habe welche Arbeit nun bereits gemacht sei. Die nun von der Wehrgraben Commune projektirte Uferversicherung aus Holz könne wohl binnen 6 Tagen ausgeführt werden, da aber die Ausführung dieser Versicherung aus Mauerwerk mit etwa den gleichen Kosten möglich so stellt er den Antrag, obige Vereinbarungen aufrecht zu halten, die Art und Weise der Bauausführung jedoch vollständig der Wehrgraben Commune zu überlassen. Dieser Antrag wird ohne weiterer Debatte mit Majorität zum Beschlusse erhoben. Z. 10741. 9. Der Herr Vorsitzende verliest folgenden Comitèbericht. In Ausführung des Gemeinderathsbeschlus-

ses vom 1. August 1882 haben sich die gefertigten Comitè Mitglieder am Dienstag den 22. August 1882 um 10 Uhr Vormittags an Ort und Stelle des sogenannten Quenghoffeldes versammelt und in Anwesenheit des Herrn Josef Werndl, des Herrn Bürgermeisters Georg Pointner und des städtischen Ingenieurs Hrn Joh. Bogacki den bereits ausgesteckten Grundkomplex des vorerwähnten Feldes in Augenschein genommen und wurde über Klarstellung des Standpunktes wegen käuflicher Erwerbung und seinerzeitigen Verwendung desselben für städt. Zwecke Nachstehendes erhoben. Nach der vorliegenden Planskizze ist das von Herrn Josef Werndl erkaufte Quenghoffeld derart getheilt, daß von der Werndlschen Villa ausgehend in südwestlicher Richtung eine 12 Meter breite neu anzulegende Strasse zuerst den Kriegshabergarten, /: jetzt Eigenthum des Josef Werndl :/ dann das Quenghoffeld quer durchschneidet und zuletzt in die Aschacherstrasse zunächst des Gartenhäusels von Neulust einmündet. Herr Josef Werndl erklärt der Stadtgemeinde Steyr je nach Wahl des löbl Gemeinderathes

entweder den rechten Theil des Quenghoffeldes von der Querstrasse in der Richtung gegen den Teufelsbach oder aber den linken Theil des Feldes in der Richtung nach Reichenschwall bis zur Aschacherstrasse käuflich abzutreten. Im Falle der löbliche Gemeinderath ein oder den andern Theil dieses Feldes zu erwerben gedenkt, so werden folgende Kaufsbedingungen einzuhalten bedungen: 1. Bei Erwerbung des linksseitigen Quenghoffeldes mit Einschluß der projektirten Querstrasse hat die Stadtgemeinde die Kosten für die Anlage und Herhaltung dieser Strasse allein zu tragen, welcher Fall auch Platz zu greifen hat, wenn die Stadtgemeinde Steyr den rechtsseits gelegenen Theil des Quenghoffeldes für ihre Zwecke erkaufen sollte. 2. Im Falle sich die Stadtvertretung Steyr schon dermalen verpflichtet, bei der seinerzeitigen Strassenanlage auf dem rechtsseitigen Theile des Quenghoffeldes die Hälfte der Kosten beitragen zu wollen, ist Herr Werndl Josef bereit bei der gegen-

wärtig projektirten Strassenanlage die halben Kosten zu tragen. 3. Der Grund zur Strassenanlage durch den sogenannten Kriegshabergarten wird der Stadtgemeinde Steyr um fünf Gulden pr Quadrat Klafter abgetreten und widmet Herr Josef Werndl den hiefür erzielten Kaufpreis zur Vertheilung an verarmte Bürger und zuständige Stadtarme durch den hiesigen Armenrath. 4. Den weiteren Grundkomplex aus dem mehrgenannten Quenghoffelde überläßt der Herr Verkäufer zu dem eigenen Gestehungspreise das ist 1 fl 25 xr pr Quadratklafter an die Stadt gemeinde Steyr. 5. Nachdem das im Interesse der Stadtgemeinde Steyr gelegen ist, daß der zu erwerbende Grund in das Stadtgebieth einverleibt werde, ist Herr Josef Werndl bereit, sich dem diesbezüglichen Einschreiten anzuschliessen. Bei dieser stattgefundenen Augenscheinscommission haben sich die betheiligten Comitè Mitglieder des Gemeinderathes einstimmig für nachstehenden Antrag ausgesprochen. 1. den Herrn Bürgermeister zu ermächtigen, daß er im Vereine mit den übrigen Besitzern

des Quenghoffeldes um Abtrennung dieses Grundstückes aus der Gemeinde Garsten, d. i. die Aenderung der Grenzen zwischen Garsten und Steyr sofort anstrebe. 2. In Voraussetzung der erwirkten Aenderungen die die bezüglichen Gemeindegrenzen sofort beschliessen zu wollen, aus den vorhandenen Gemeindemitteln von Herrn Josef Werndl jenen ausgesteckten Antheil des Quenghoffeldes, welcher von der projektirten Querstrasse linksseitig bis zur Aschacherstrasse gelegen und auf der vorliegenden Planskizze bezeichnet ist, im Ausmasse von 3 Joch 880 □ Klafter zu dem Kostenbetrage von 7100 fl 84 xr dann jenen Theil Gartengrund zur Strassenanlage im Ausmasse von 134 4/10 [Quadrat] Klft zum Kostenbetrage pr 672 fl bei dieser günstigen Gelegenheit käuflich zu erwerben, und für Zwecke der Gemeinde Steyr, als Volksfestplatz u. d. gl. zu reserviren. Diesen Comitèbericht hat Herr Josef Werndl nicht gefertiget sondern nachstehendes Schreiben anher übermittelt: Löbliche Gemeinde Vorstehung Das Comitè des löbl Gemeinderathes, welches sich in der Angelegenheit wegen

Erwerbung eines Theiles der Quenghoffelder constituirt hat, hat mir gestern ein Protokoll zur Fertigung vorgelegt, in welchem die Unterhandlungen dieses Comités mit mir vom 22. l. Mts ihre schriftliche Darstellung finden sollen. Diesem Protokolle war auch der Entwurf eines Antrages dieses Comités angefügt, in welchem dasselbe dem löblichen Gemeinderathe von Steyr den Ankauf des linksseitigen, gegen die Aschacherstrasse abdachenden Theiles der mir gehörigen Quenghof Felder empfiehlt. In der Motivirung dieses Antrages legt das Comité einen besonderen Nachdruck auf den Umstand, daß es glaube, es würde die Incorporirung des beregten [sic] Grundtheiles in das Stadtgebieth Steyr, welche die Voraussetzung des Ankaufes bilde, keine besonderen Schwierigkeiten machen, zumal ich selbst erklärt habe, mich dem Gesuche um Incorporirung anzuschliessen. Ich habe gestern den mir zur Unterfertigung vorgelegten Protokolls Entwurf ohne meine Unterschrift an das Comité zurückgeschickt, weil ich aus den vorgelegten Schriftstücken ersehen habe, daß zwischen den Anschauungen des verehrlichen Comités und meinen Anschauungen und Aeusserungen über

den fraglichen Gegenstand eine sehr wesentliche Differenz besteht. Ich entnehme nämlich, daß das Comité nur dann auf den Ankauf einrathen will und daß sohin der Ankauf des Grundstücks nur dann abgeschlossen werden soll, wenn die Incorporirung desselben in das Stadtgebieth erfolgt, daß jedoch das Comité nicht daran denkt das Grundstück zu erwerben, wenn die Incorporirung nicht erfolgen sollte. Ich muß nun dem entgegen betonen daß bei den Unterhandlungen zwischen mir und dem Comité am 22. Mts von einer derartigen Voraussetzung und Bedingung des Ankaufes durchaus keine Rede war. Wenn ich gewußt hätte, daß mir das Comité zumuthet, ich solle demselben auf eine ganz und gar unbestimmbare Zeit hinaus mit meinem Verkaufs Offerte im Worte bleiben und hiedurch die freie Disposition über meine Quenghoffelder verlieren, mit der Aussicht, daß, in dem Falle als die Incorporirung nicht durchführbar wäre, der beregte Grundtheil mir wieder zur Disposition gestellt wird, hätte

ich sofort die Unterhandlungen abgebrochen. Ich ersehe, daß zwischen dem verehrlichen Comité und mir ein sehr wesentliches Mißverständnis über die Voraussetzungen obwaltet, unter welchen mir das beregte Grundstück überhaupt feil ist, und unter welchen andererseits das Comite kaufen will Es ist jedenfalls von Vortheil, daß diese divergirenden Anschauungen noch rechtzeitig zu Tage kommen, denn da das verehrliche Comité und ich etwas so verschiedenes wollen, so ist von einer Willenseinigung über das ganze Kaufsprojekt überhaupt keine Rede und entfällt wegen Mangels eines Gegenstandes jeder Grund zu einer Protokollsaufnahme über die beiderseitig mißverstandenen Besprechungen vom 22. d. Mts. Nachdem ich aber nunmehr den Wunsch des verehrlichen Comités dahin kenne, daß dasselbe den linksseitigen Theil des Quenghof Feldes für die Gemeinde zu erwerben wünscht, so bin ich bereit der Gemeinde entgegen zu kommen und derselben den linksseitigen Theil, des besagten Feldes zu dem Preise von fl 1. 25 xr für

die Quadrat Klftr zu überlassen, wenn die Gemeinde diesen Grundtheil sofort fix und ganz unabhängig von der Frage, ob derselbe dem Stadtgebieth incorporirt werden kann oder nicht, kauft. Ich knüpfe den Verkauf weiters an die Bedingung, daß die Stadt Steyr die pojectirte Strasse von der Redtenbacherstrasse gegen das Gartenhaus von Neulust binnen 6 Monaten nach dem Kaufstage auch wirklich fahrbar herstellt. Ich wiederhole mein Offert, daß ich bereit bin die Hälfte der Kosten der ersten Herstellung dieser Strasse zu tragen, wenn die Gemeiner Steyr sich bereit erklärt gleichfalls die Hälfte der Kosten der Herstellung jener Strasse zu tragen, welche nördlich um Engelsegg herum längs dem Teufelsbache in der Richtung gegen Neulust geführt werden soll, wenn sich eine Entwickelung auf den Quenghof Felden realisiren sollte. Ich bin auch bereit, den zu der erst besprochenen Strasse nötigen Grund aus dem Engelsegger Garten der Gemeinde Steyr um den Einheitspreis

von 5 fl pr □ Klft zu überlassen, und diesen Erlös zu Gunsten der Armen Steyrs mit besonderer Berücksichtigung verarmten Bürger, welchen das Geschenk in 2 Raten zu reichen wäre, - zu widmen. Bezüglich des Preises des linksseitigen QuenghofFeldes von fl 1. 25 x pr Quadrat Klafter habe ich noch insbesondere hervorzu heben, daß dieser Einheitspreis ein billigerer ist, als wie mir das Quenghoffeld selbst zu stehen kommt, weil, zu dem von mir gezahlten Preise von ebenfalls fl.1. 25 x pr Quadrat Klafter noch die nicht unbeträchtlichen Kosten der Vermarkung, Mappirung des Grundes, der Errichtung des Kaufvertrages, der Besitzanschreibung und die Uibertragungsgebühren hiezu kommen. Hieraus wird aber die löbliche Gemeinde Vorstehung die Uiberzeugung gewinnen, daß es mir keineswegs darum zu thun ist durch den Verkauf des linksseitigen Theiles des Quenghoffeldes einen Vortheil für meine Kasse zu erzielen, sondern, daß meine Absicht nur darauf gerichtet ist zur Entwickelung der Stadt beizutragen. Mit diesem meinen Antrage bleibe ich bis zum 1. September l.Js. im Worte und ersuche die löbl. Gemeinde Vorstehung bis zu diesem Zeitpunkte

über den sofortigen definitiven und fixen Ankauf des beregten linksseitigen Quenghofgrundes schlüssig zu werden. Auf einen Verkauf unter Vorbehalt die Bedingung der Incorporirung dieses Theiles in das Stadtgebieth lasse ich mich unter keinen Umständen ein. Achtungsvoll. Josef Werndl. Steyr am 25 August 1882 De Folge dessen trat das Comité zu einer neuerlichen Berathung zusammen und einigte sich mit allen gegen eine Stimme über folgenden Antrag: In Anbetracht der von Herrn Josef Wendl eingebrachten schriftlichen Darstellung vom 25. August 1882 über sein vorgelegtes Verkaufs Offert eines Antheiles vom Quenghoffelde wird von Seite des konstituirten Comités einstimmig beantragt, der löbl. Gemeinderath wolle den sofortigen Ankauf des ausgesteckten Antheiles vom Quenghoffelde, welcher von der projektirten Querstrasse linksseitig bis zur AschacherStrasse gelegen und auf der vorliegenden Planskizze genau bezeichnet ist, im Ausmasse von 3 Joch 880 □ Klftr in Kosten betrage von 7100 fl 94 xr dann jener Theil Grund aus den Engelseggergarten zur Strassenanlage im Ausmasse von

134 4/10 Quadratklafter zum Kostenbetrage von 671 fl bewilligen und wegen Incorpopirung der erwähnten Quenghoffelder in des Stadtgebieth Steyr die Zustimmung zu ertheilen. Karl Holub mp Anton Mayr mp Johann Redl mp Johann Mayr mp Josef Peyrl mp Franz Schachinger mp Georg Pointner mp Bürgermeister Putz mp Vicebürgermeister Herr G.R. Karl Holub theilt mit er sei vom Herrn Josef Werndl ermächtigt dem löblichen Gemeinderathe zu erklären, daß Herr Josef Werndl falls sein Kaufanboth nicht angenommen werde, den hiedurch den Armen Steyrs entgehenden Betrag von 671 fl aus Eigenem zukommen lassen werde. Der Herr Vorsitzende erklärt die Debatte für eröffnet: Herr G.R. Leopold Huber ist zwar für den Ankauf des in Rede stehenden Grundes, jedoch unter den Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung der unerläßlich nothwendigen Einbeziehung des besagten Grundes in das Stadtgebieth Steyr.

Er glaubt auch es sei mit dem Kaufschillinge allein nicht abgethan, sondern, daß im Falle des Ankaufes der Gemeinde noch viele und bedeutende Kosten hieraus erwachsen werden. Er könne daher nicht für den Comité Antrag stimmen. Herr G.R. Josef Reder sagt, es sei von jeher gesprochen worden, daß die Gemeindeeinen Platz welcher nicht in die Gemeinde gehört, nicht kaufen könne. Jetzt auf einmal wolle man den in Rede stehenden Grund kaufen, ohne zu wissen ob die Einverleibung in das Stadtgebieth Steyr auch wirklich erfolgen werde. Aus diesem Grunde könne er auch nicht für den Ankauf ohne Vorbehalt stimmen. Er sei wohl für den Ankauf aber mit den Vorbehalt der genehmigten Einverleibung Herr G.R. Anton Mayr glaubt, daß die Einverleibung keinen besonderen Schwierigkeiten unterliegen werde und daß dieselbe überhaupt leichter gehe, wenn der Grund faktisch schon Eigenthum der Gemeinde Steyr sei. Man möge die jetzige Gelegenheit einem so passenden Platz erwerben zu

können, nicht versäumen, man habe seinerzeit solche Gelegenheiten verpaßt wie z. B. den Ankauf der Hallerfelder. Auch wisse man nicht wie lange der Gemeinde das Seidlfeld zur Verfügung stehe. Er empfehle demnach den Comitéantrag zur Annahme. Der Herr Vorsitzende sagt, die Einverleibung des in Rede stehenden Grundstückes sei nicht so schwierig. Das Gesetz vom Jahre 1866 sagt im §. 4, daß eine Aenderung der Gemeindegrenzen zulässig ist. Sobald die hohe Landes Regierung erklärt, daß dies aus öffentlichen Rücksichten zulässig sei, kann bei dem hochlöblichen Landes Ausschusse um Incorporirung in das Stadtgebieth nachgesucht werden, welcher dieser Bitte im gegebenen Falle wohl willfahren kann, nachdem die Aenderung der Grenze eine unbedeutende und insbesonders auch eine natürliche sei, Steyr eben keinen anderen Platz mehr zur Verfügung habe und die Gemeinde Garsten nur einen Umlagenausfall von etwa 12 fl erleide. Durch diesen Entgang hört wohl Garsten nicht auf eine selbstständige Gemeinde zu sein und Steyr erhält einen grossen Behelf zu

öffentlichen Zwecken. Es wäre sehr erwünscht, wenn der Beschluß des Ankaufes einstimmig erfolgen würde. Selbst wenn, was wohl schwerlich der Fall sein wird, die Einverleibung nicht durchgehen sollte, so verliere ja die Gemeinde bei diesem Kauf gewiß nicht viel, da die Wiederverwerthung des in Rede stehenden Grundes bei seiner anerkannt günstigen Lage wohl nicht schwer fallen wird. Auch könne er mittheilen, daß er betreffs der Möglichkeit der Einverleibung sich bereits vor einiger Zeit bei kompetenter Stelle erkundigt und man ihm dort gesagt habe, daß Aenderungen der Gemeindegrenzen im Bereiche der Möglichkeit liegen. Herr G. R. Leopold Huber meint unter solchen Umständen hätte man sollen seinerzeit den ganzen Grund ankaufen, dies wäre besser gewesen. Der Herr Vorsitzende entgegnet, daß es sich heute nicht um bereits Geschehenes, sondern um den jetzigen Kauf-

anboth handle. Herr G. R. Leopold Huber frägt den Herrn Vorsitzenden wie es mit der Beitragspflicht zu der neuen Strassenanlage stehe. Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß zwei neue Strassen anzulegen beabsichtiget ist eine ungefähr durch die Mitte des Feldes und eine hinter Engelsegg längs des Teufelsbaches. Die Gemeinde habe die Wahl entweder eine dieser Strasse allein herstellen zu lassen oder zur Herstellung beider Strassen je die Hälfte der Kosten beizutragen. Die Gemeinde werde das Erstere thun und die Mittelstrasse auf eigene Kosten allein herstellen. Herr G.R. Franz Wickhoff erinnert daran, daß in der letzten Sitzung vor etwa 3 Wochen, alles für den Ankauf war und aus diesem Grunde das diesbetreffende Comité bestellt wurde. Heute werden Bedenken wegen des Ankaufes ohne Vorbehalt der Einverleibung laut. Diese Bedenken seien aber keine gewichtigen. Die Incorporirung könne

im gegebenen Falle nicht verweigert werden. Sie wird wohl längere Zeit brauchen doch könne man nicht verlangen, daß Herr Josef Werndl auf die Entscheidung der Gemeinde so lange warten solle, er wolle ja auch seine Dispositionen treffen. Für die Gemeinde Steyr sei der Ankauf sehr vortheilhaft. Man möge diese vielleicht letzte Gelegenheit einen so günstigen Platz zu erwerben nicht versäumen, man habe aber schon oft genug versäumt so z. B. den Ankauf der Ennsleithen Herr G.R. Anton v Jäger hat als Mitglied des Comités den Antrag desselben nicht mitunterfertigt weil er gegen den Ankauf ohne Vorbehalt sei. Es handle sich heute nur um einen kleineren Theil der Quenghoffelder und wisse er, daß die Gemeinde Garsten sich entschieden der Einverleibung beziehungsweise der Ausscheidung entgegen stellen werde und entschlossen ist, in dieser Sache wenn nöthig

bis an den Verwaltungsgerichtshof zu gehen. Herr G.R. Franz Wickhoff erwiedert, daß die Gemeinde Garsten wohl keine Nothwendigkeitsgründe vorzubringen im Stande sein werde. Herr G.R. Johann Mayr spricht wie in der letzten Sitzung auch diesmal für den Ankauf ohne Vorbehalt, umsomehr als jetzt durch die seitens des Herrn Josef Werndl in der bereitwilligsten Weise gestatteten Abänderung der Strassenabbiegung der Platz ohne Mehrkosten bedeutend günstiger auslaufe. Der jetzige Grund ist erwiesenermassen vollkommen groß genug, die Gemeindeerspart jetzt eine Menge Transaktionen und Arbeiten welche sie beim Ankauf des ganzen Feldes hatte vornehmen müssen. Wenn einmal Häuser hinkommen sollten, so werde die Gemeinde allerdings auch Auslagen haben, welche sie aber gewiß durch die seinerzeitigen Gemeinde Umlagen daselbst wieder hereinbringen werde. Er empfehle daher auch heute den Ankauf ohne Vorbehalt. Der Herr Vorsitzende erklärt er werde bei der anerkannten Dringlichkeit

und Wichtigkeit der Sache, und da kein Gegenantrag vorliegt, über den Comitéantrag, welcher den sofortigen Ankauf ohne Vorbehalt empfiehlt, namentlich abstimmen lassen. Herr G.R. Karl Holub glaubt, daß wohl niemand im Princip gegen den Ankauf sei, nur über den Zusatz ob mit, oder ohne Vorbehalt seien verschiedene Ansichten. Herr G.R. Josef Reder erklärt sich nochmals gegen den Ankauf ohne Vorbehalt. Herr G. R. Anton v Jäger ist der Meinung, daß in der Abstimmung ersichtlich sein soll wer für den Ankauf ohne Vorbehalt und wer für den Ankauf mit Vorbehalt sei. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz bemerkt, daß dies ja ohnehin aus dem Protokoll ersichtlich sein werde. Herr G.R. Wilhelm Klein stellt den Antrag es solle zuerst über den Ankauf im Princip, und sodann über das mit oder ohne Vorbehalt abgestimmt werden.

Herr G.R. Leopold Huber ist dafür daß nur über den Comiteantrag abgestimmt werde. Herr G.R. Josef Peyrl ist auch dieser Meinung, weil das andere ohnehin im Protokolle aus der Debatte ersichtlich sein wird. Herr G.R. Wilhelm Klein zieht seinen Antrag zurück. Hierauf bringt den Herr Vorsitzende den Comitéantrag betreffend den sofortigen Ankauf ohne Vorbehalt mit dem Folgesatz, daß der Herr Bürgermeister betreffs der Erlangung den Einverleibung sofort das Weitere zu veranlassen hat, zur namentlichen Abstimmung und wird derselbe mit 13 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z 10726. Mit ja stimmten die Herren Vicebürgermeister Leopold Putz G.R. Göppel Emil " Holub Karl " Huber Julius " Klein Wilhelm " Landsiedl Anton

G. R. Mayr Anton " Mayr Johann " Perz Mathias " Peyrl Josef " Redl Johann " Schachinger Franz " Wickhoff Franz mit nein stimmten die Herren G. R. Breslmayr Franz " Haller Josef " Huber Leopold " Jäger Anton v. Waldau " Reder Josef Sodann Schluß der Sitzung 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Julius Huber Johann Redl Der Schriftführer Fritz Hähnel

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