dieser Angelegenheit bereits in früheren Sitzungen gefaßten Beschlüssen nicht zu gestimmt, weil er eben der Meinung ist, daß man entweder den Vertrag lösen oder aber denselben genau einhalten sollte: So lange der Vertrag bestehe so lange sei er bindend. Er gebe zu, daß die Verhältnisse für Herrn Weiß schlechtere geworden, dies sei aber nicht die Schuld der Gemeinde sondern der allgemeinen Verhältnisse Es mögen daher die Rechte des Hausherrn bezüglich des Feilbiethens unter den Einfahrten nicht geschmälert werden und solle auch die Bestimmung betreffs der bestellten Waaren aufrecht bleiben. Der Herr Vorsitzende erinnert daran, des die 4 ersten Punkte des in Rede stehenden Ansuchens in der Gemeinderaths Sitzung vom 12. Mai d. J. bereits bewilligt sind und sich hieran nichts mehr rütteln lasse. Was den Punkt betreffend das Feilbiethen unter den Einfahrten anbelange, so berufe sich Herr Weiß auf § 11 der Marktordnung und sei er, so lange die Markt-
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