Ratsprotokoll vom 15. Juli 1882

bekannt zu geben, daß die Gemeinde Steyr die ihm verpachteten städtischen Gefälle auf Kosten und Gefahr des Herrn Pächters für die übrige Zeit der Pachtdauer neuerdings verpachtet, wenn derselbe seine Vertragspflichten nicht erfüllt, und den Pachtvertrag einseitig lösen will. Nachdem der Herr Pächter seine im Absatz III des Pachtvertrages vom 23. November 1880 eingegangene Verpflichtung, den Pachtschilling vierteljährig vorhinein zu bezahlen, bei dem am 1. Juli d. Js. eingetretenen Fälligkeitstermine für das Quartal Juli, August, September, nicht nachgekommen ist, und die Pachtschillingsrate pr 3916 fl 50 xr bisher nicht erlegt hat, so ist derselbe aufzufordern, diesen Pachtschillingstheilbetrag im Verlaufe dieses Monates so gewiß einzuzahlen, als sonst mit Ablauf dieses Monates von dem vertragsmässigen Rechte der Pachtauflösung Gebrauch gemacht und eine neue Verpachtung der städtischen Gefälle auf Kosten und Gefahr des Herrn Pächters eingeleitet wird. Wird nach kurzer nebensächlicher Debatte

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