Der Herr Vorsitzende bringt nun den Majoritätsantrag wonach die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof auszuführen ist etc. zur namentlichen Abstimmung und wird derselbe mit 13 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 8038. Mit ja stimmten die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz, Gschaider Gustav Dr. Hochhauser Johann, Kautsch Jakob Klein Wilhelm, Landsiedl Anton Mayr Anton, Mayr Johann, Perz Mathias Reder Josef, Redl Johann Schachinger Franz und Wickhoff Franz. Mit nein stimmten die Herren G.R. Dürrnberger Johann Nep, Haller Josef Huber Leopold, Jäger Anton v Waldau, u. Peyrl Josef 6. Uiber die bereits bekannte Eingabe des Mauthpächters Herrn Ludwig Weiß praes am 28. Juni l.J. unter Zahl 8251, betreffend Bedingungen unter welchen er den Vertrag auf dessen restliche Dauer aufrecht halten wolle beantragt die Section Herr Ludwig Weiß sei über diese Eingabe auf den Gemeinderathsbeschluß vom 12. Mai 1882 zu verweisen die monatliche Kündigung nicht anzunehmen und ist dem Pächter Herr Ludwig Weiß
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