Ratsprotokoll vom 15. Juli 1882

I. Der löbliche Gemeinderath wolle die von der hohen kk. Statthalterei herabgelangte Entscheidung resp. Ungiltigkeits Erklärung der Wahl des Herrn Viktor Stigler als wohlbegründet anerkennen. II. Wegen Vornahme einer Neuwahl wolle der löbliche Gemeinderath mit Bezugname auf §. 40 des Gemeindestatutes sich an die hohe kk. Statthalterei mit dem höflichen Ersuchen wenden, von der im obgedachten Erlasse aufgetragenen Einleitung einer Neuwahl abzustehen, und die Vorname dieser Wahl bis zu der im Frühjahre stattfindenden jährlichen Ergänzungswahl des Gemeinderathes zu vertagen. - Steyr 14. Juli 1882. Anton Jäger. Der Herr Vorsitzende eröffnet über beide Anträge die Debatte Herr G.R. Kautsch Jakob hält den Antrag des Herrn G.R. Anton Jäger v. Waldau für nicht richtig weil es in diesem Falle nicht angehe, daß nur 23 Gemeinderäthe fungiren und die Stelle des 24. Gemeinderathes unbesetzt bleibe. Herr G. R. Anton von Jäger hält dies gemäß §. 40 des G. St. für zulässig.

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