l.Js. wegen Nichterscheinens vor dem Armenrathe, mit seiner obigen Bitte abgewiesen worden, gegen welche Abweisung nun Mang den Recurs ergriffen hat. Die Section beantragt diesem Recurse dahin folge zu geben, daß der städtische Armenrath den Karl Mang für die Aufnahme in ein Unterstandshaus in Vormerkung nehmen solle. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 4. Josef Neuhauser Fabricksarbeiter 65 Jahre alt und dessen Gattin Josefa 64 Jähre alt sind um die Aufnahme in ein Unterstandshaus bei dem Armenrathe Steyr eingeschritten, welcher sie jedoch mit Sitzungsbeschluß vom 7 Juni l.Js als noch erwerbsfähig abweislich beschied. Hingegen haben die Eheleute Neuhauser den Recurs ausgeführt, doch beantragt die Section diesem Recurse aus den Gründen der städt. Armenraths Entscheidung abweislich zu erledigen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 5. Uiber den bekannten Erlaß der hohen kk Statthalterei betreffend die Ungiltigkeitserklärung der Wahl des Herrn Victor Stigler
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