Raths-Protokoll aufgenommen am 15. Juli 1882. über die diesjährige XII ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der KK. landesfürstl. Stadt Steyr. Gegenwärtige. Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Dürrnberger Johann Nepomuk Gschaider Gustav Haller Josef Dor. Johann Hochhauser Holub Karl Huber Leopold Jäger Anton v. Waldau Kautsch Jakob Klein Wilhelm Landsiedl Anton Mayr Anton Mayr Johann Perz Mathias Peyrl Josef Reder Josef Redl Johann Schachinger Franz Wickhoff Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags.
Tagesordnung 1. Wahl dreier Vertrauensmänner in das Curatorium für die Versuchs Anstalt in Steyr auf die Funktionsdauer 1882 - 1885. I. Section. 2. /. in vertraulicher Sitzung /. Gesuch um die bedingte Zusicherung die Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft. 3 u 4 Recurse gegen Entscheidungen des städt. Armenrathes wegen verweigerter Unterstands Gewährung. 5. Sectionsantrag über den Erlaß der hohen KK. Statthalterei betreffend die Annulirung der Wahl des Herrn Viktor Stigler in den Gemeinderath. 6. Sections Antrag über die Eingabe des Mauth pächters Herrn Ludwig Weiß pcto der Bedingungen unter welchen er den Vertrag auf dessen restliche Dauer aufrecht halten wolle. II. Section. 7. Amtsbericht betreffend die Besteuerung der Hunde für das Jahr 1882/83.
III. Section. 8. Sectionsantrag über das Gesuch des Theater Direktors Herrn Viktor Berthal um DecorationsAusbesserungen. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet und erstattet folgenden Vortrag: Wie bekannt, hat die eigene Administration der Rudolfbahn mit 1. Juli aufgehört, und es ist für die Elisabethbahn, die Rudolfsbahn und die niederoesterreichische Süd Westbahn ein Gesammtstaatsbetrieb eingeleitet worden. Eine solche umfassende Umgestaltung hatte für die Stadtgemeinde Steyr viele Gefahren, denn es war die Besorgnis vorhanden, daß damit ein grosser Theil der hier weilenden RudolfsBeamten in Steyr wegkommen und der Stadtgemeinde Steyr und namentlich den Hausbesitzern ein grosser Nachtheil und eine schwere bleibende Schädigung erstehe. Am 7. Jänner 1891 hat der löbliche Gemeinderath über Antrag des Herrn Gemeinderathes Wickhoff in der Sitzung am 7. Jänner beschlossen, daß eine Deputation bestehend aus mir, den Herren Gemeinderäthen Leopold Huber und Wickhoff sich als
Deputation an das Allerhöchste Hoflager begebe, um Seine Majestät dem Kaiser die gefährdete Situation in der Stadt darzustellen und Seinen Allerhöchsten Schutz zu erbitten. Seine Majestät der Kaiser hat die Bitte der Stadt sehr huldvoll und mit dem allergnädigsten Versprechen entgegen genommen, daß er der Interessen der Stadt gedenken wolle. Die Deputation hat sich dann zu dem damals ganz neu ernannten Handelsminister Sr. Excellenz dem Herrn Freiherrn von Pino, unserem verehrten Ehrenbürger begeben und hat von demselben gleichfalls die Versicherung erhalten, daß er das möglichste für Steyr thun werde. In einem späteren Stadium als der jetzige Praesident des Staatseisenbahnbetriebes Herr Alois von Czedik Ritter von Bründelsberg mit der Organisation des Staatsbetriebes betraut und somit die Vorschläge für die Organisation des Staatsbetriebes vornehmlich und in erster Linie in seine Hand gelegt wurde habe ich mich in Begleitung des Herrn G.R. Wickhoff zu
demselben begeben und wir haben ihm alle Verhältnisse klar dargelegt und haben von ihm in entschiedener Weise die wohlwollensten Zusicherungen erhalten. Die Versprechungen die er uns zu machen die Güte hatte wurden in ausgiebigster Weise erfüllt und wir haben nicht nur das OberbetriebsAmt für die Strecke Sct. Michael- Budweis sondern auch vorläufig provisorisch die Einnahmen Controle für Steyr erhalten, und die Anzahl der Beamten ist fast die gleiche geblieben und somit ist die so bedrohliche Beschädigung der Stadt glücklich vorübergegangen. Die Vorschläge des Herrn v. Cedik haben die Billigung des Herrn Ministers Sr. Excellenz des Herrn Freiherrn von Pino erhalten und ich glaube es ist unsere Pflicht hochdemselben für seine wohlwollende Entscheidung unseren ergebensten tiefen Dank auszusprechen und mich dem Bürgermeister dazu zu ermächtigen. Ich beantrage aber auch, daß der Gemeinderath sich dahin entscheide dem Herrn Praesiderten des Staatseisenbahnbetriebes Alois Czedik Ritter von Bründelsberg für das ausserordentliche Wohlwollen, das er für die Stadt Steyr bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegt hat
und wodurch die Stadt Steyr von so grossen Verlusten behüthet wurde, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Steyr zu verleihen und ihm um seinen weiteren Schutz und seine fernere Förderung der Interessen unserer Stadt zu ersuchen. Herr Hofrath Perl Ritter von Hildrichsburg hat während der ganzen Zeit als er die Administration der Rudolfsbahn führte jederzeit die Anliegen der Stadt Steyr im Auge behalten und sind wir ihm zum grossen Danke verpflichtet: er ist zum Vice Praesidenten des Staats Eisenbahnbetriebes ernannt worden, es wird, ich bin dessen sicher, auch in dieser Stellung uns seine wohlwollenden Besinnungen bewahren und ich beantrage auch Herrn Hofrath Perl Ritter von Hildrichsburg zum Ehrenbürger der Stadt Steyr zu enennen. Ich bin gewieß, der löbliche Gemeinderath befindet sich mit mir in völliger Uibereinstimmung, und ich bitte Sie meine Herren diese Anträge zu genehmigen. Bevor Sie aber über meine Anträge ab-
stimmen glaube ich versichert zu sein, daß der Gemeinderath von Steyr mit Freude mich ermächtigt die Bitte an Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter von Oberoesterreich zu stellen den erfurchtsvollsten Dank der Stadtgemeinde Steyr für die neuerlich erwiesene Huld und Gnade Sr. Majestät dem Kaiser auszusprechen. Hierüber werden ohne Debatte einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt. a. der Herr Bürgermeister wird ermächtiget, an Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter von Oberoesterreich die Bitte zu stellen Sr. Majestät dem Kaiser den erfurchtsvollsten Dank der Stadtgemeinde Steyr für die neuerliche Huld und Gnade auszusprechen. b. Wird Sr. Excellenz dem Herrn Handelsminister der Dank ausgesprochen. c. Wird der Praesident der kk. Staatsbahn Verwaltung Herr Alois Czedik Ritter von Bründelsberg zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt. d. Wird der Vice Praesident der kk. Staatsbahn Verwaltung Herr Hofrath Perl Ritter von Hildrichsburg zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt. - Z 9050. b. Ist folgender hoher kk. Statthalterei Erlaß eingelangt Z.8347. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Die KK. Statthalterei findet dem Oskar Wehr, Beam-
ten der kk. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Steyr, über sein Einschreiten de praes. 16. Mai 1882 auf Grund der mit Urkunde der königlich preussischen Regierung in Posen dto. 24. Februar 1882 nachgewiesenen Entlassung aus dem preussischen Unterthanenverbande und auf Grund der Zusicherung seiner Aufnahme in den Verband der Stadtgemeinde Steyr die kk. oesterreichische Staatsbürgerschaft in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern für seine Person sowohl wie auch für seine Gattin Josefa geborene Peyrl hiermit zu verleihen. Euer Wohlgeboren wollen hievon den Gesuchsteller Oskar Wehr verständigen, demselben den Staatsbürger Eid abnehmen, das hierüberaufgenommene Eidesprotokoll aufzubewahren und die Einwanderungstabelle anher vorzulegen. Die dorthin gehörigen Beilagen des Berichtes vom 1. Juli 1882. 8. 7432, folgen zurück. Linz am 8. Juli 1882 - Für den kk. Statthalter Heyß. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z 88/83.
Nun wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten 1. Z. 7875/III. An die Gemeinde Vorstehung in Steyr Nachdem die dreijährige Funktionsdauer der Mitglieder des Curatoriums für die vereinigte Versuchsanstalt und Lehrwerkstätte für Stahl und Eisenindustrie in Steyr mit September d. Js. abläuft, so legt das hohe kk. Unterrichts Ministerium im Hinblicke auf die bevorstehende Uibersiedlung der Fachschule in das neue Anstaltsgebäude darauf Werth, daß die Wirksamkeit des Curatoriums nicht unterbrochen werde. Die Gemeindevorstehung wird daher in Folge Erlasses des Herrn kk. Ministers für Cultus und Unterricht vom 9. Juni d. Js. - Z. 8911 ersucht, gemäß des § 9 des Statuts für die vereinigten Anstalten den Gemeinderath zur ehebaldigen Entsendung von drei Vertrauensmännern mittels Wahl einzuladen und das Ergebniß derselben hieher bekannt zu geben, wobei ich bemerke, daß das hohe kk. Ministerium für Cultus und Unterricht ausnahmsweise gestattet, daß für die nächste dreijährige Funktionsdauer dieses Fachschul Curatoriums der Obmann des seinerzeit bestandenen Neuner Comitès aus dem Kreise der Gewerbetreibenden, Herr Gottfried Sonnleitner im Kuratorium als Mitglied verbleibe Linz am 18. Juni 1882 Der KK. Statthalter Weber.
Werden über Antrag des Herrn G. R. Mayr Anton die bisherigen 3 Vertrauensmänner nämlich die Herren Karl Holub, Josef Huber und Franz Tomitz einstimmig wieder in das Curatorium gewält. - Z.8463. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G.R. Anton Jäger von Waldau. 2. /. In vertraulicher Sitzung ./ Josef Pajer Beamter der kk. Direktion für Staats Eisenbahnbetrieb von Wien 1848 gebürtig ledig seit 1873 in Steyr domicilirend, ist mit Gesuch praes am 8. l. M. Z.8745 um die Gewährung der bedingten Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr bittlich geworden. Die Section beantragt die Willfahrung dieses Ansuchens. Wird vom Herrn G.R. Kautsch Jakob unterstützt, ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 3. Karl Mang Hadernsammler 73 Jahre alt ist um Aufnahme in ein Unterstandshaus beim Armenrathe Steyr bittlich geworden. von diesem aber in seiner Sitzung am 7. Juni
l.Js. wegen Nichterscheinens vor dem Armenrathe, mit seiner obigen Bitte abgewiesen worden, gegen welche Abweisung nun Mang den Recurs ergriffen hat. Die Section beantragt diesem Recurse dahin folge zu geben, daß der städtische Armenrath den Karl Mang für die Aufnahme in ein Unterstandshaus in Vormerkung nehmen solle. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 4. Josef Neuhauser Fabricksarbeiter 65 Jahre alt und dessen Gattin Josefa 64 Jähre alt sind um die Aufnahme in ein Unterstandshaus bei dem Armenrathe Steyr eingeschritten, welcher sie jedoch mit Sitzungsbeschluß vom 7 Juni l.Js als noch erwerbsfähig abweislich beschied. Hingegen haben die Eheleute Neuhauser den Recurs ausgeführt, doch beantragt die Section diesem Recurse aus den Gründen der städt. Armenraths Entscheidung abweislich zu erledigen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 5. Uiber den bekannten Erlaß der hohen kk Statthalterei betreffend die Ungiltigkeitserklärung der Wahl des Herrn Victor Stigler
in den Gemeinderath, liegen seitens der Section zwei Anträge vor: Sectionsbmann Stellvertreter Herr G. R. Wilhelm Klein verliest folgenden MajoritätsAntrag: Die von der hohen kk. Statthalterei in Linz mit Entscheidung vom 20. Juni 1882. Z. 7163 ausgesprochene Ungiltigkeitserklärung der Wahl des Herrn Viktor Stigler in den Gemeinderath von Steyr hält die Majorität der Rechtssection für nicht stichhältig weil a. nach dem vorliegenden Wahlakte des III. Wahlkörpers die gesetzlich geforderte absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, unbedingt vorhanden ist b. weil die Annahme der hohen Statthalterei, wenn von dem Gesammtabstimmungsresultate der vorgefundenen 391 Stimmzettel, 4 Wahlzettel mit Victor Stigler und Leopold Putz in Abschlag gebracht worden wären sich für Ersteren mit Karl Holub Stimmengleichheit ergeben haben würde, ein irrthümliche ist indem thatsächlich nur 3 und nicht 4 Stimmzetteln in Abrechnung gekommen sind. -
ferners ist zu erwägen, daß der Gegenkanditat des Herrn Victor Stigler nämlich Herr Karl Holub bei der am 17. März 1882 stattgehabten Wahl seitens des I. Wahlkörpers als Gemeinderath von Steyr gewählt und daß schließlich gegen die erfolgte Constituirung des neuen Gemeinderathes von einer Seite Protest erhoben worden ist. In Folge dessen stellt die Majorität der RechtsSection den Antrag es sei gegen die hohe kk. Statthalterei Entscheidung vom 20. Juni 1892 Z. 7163 gemäß §. 2 des Gesetzes vom 22. Oktober 1875 beim hohen kk. Verwaltungsgerichtshof Beschwerde zu führen, und zur Vertretung dieser Beschwerde gemäß § 31 des obigen Gesetzes Herrn Gemeinde Secretär Hähnel zu betrauen. Gleichzeitig sei auch gemäs §. 17 des obigen Gesetzes bei der hohen kk. Statthalterei in Linz um Aufschiebung der angeordneten Neuwahl bis zum Herablangen der hohen Verwaltungsgerichtshof Entscheidung anzusuchen. Steyr am 12. Juli 1885. Wilhelm Klein als Obmann Stellvertreter Gustav Gschaider, Dr. Hochhauser, Wickhoff. Diesem Antrage hat sich der Sectionsobmann Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau nicht angeschlossen sondern folgenden Antrag eingebracht.
I. Der löbliche Gemeinderath wolle die von der hohen kk. Statthalterei herabgelangte Entscheidung resp. Ungiltigkeits Erklärung der Wahl des Herrn Viktor Stigler als wohlbegründet anerkennen. II. Wegen Vornahme einer Neuwahl wolle der löbliche Gemeinderath mit Bezugname auf §. 40 des Gemeindestatutes sich an die hohe kk. Statthalterei mit dem höflichen Ersuchen wenden, von der im obgedachten Erlasse aufgetragenen Einleitung einer Neuwahl abzustehen, und die Vorname dieser Wahl bis zu der im Frühjahre stattfindenden jährlichen Ergänzungswahl des Gemeinderathes zu vertagen. - Steyr 14. Juli 1882. Anton Jäger. Der Herr Vorsitzende eröffnet über beide Anträge die Debatte Herr G.R. Kautsch Jakob hält den Antrag des Herrn G.R. Anton Jäger v. Waldau für nicht richtig weil es in diesem Falle nicht angehe, daß nur 23 Gemeinderäthe fungiren und die Stelle des 24. Gemeinderathes unbesetzt bleibe. Herr G. R. Anton von Jäger hält dies gemäß §. 40 des G. St. für zulässig.
Herr G. R. Wickhoff Franz hält die hohe Statthalterei Entscheidung aus dem Grunde nicht stichhältig weil unter allen Kombinationen Herr Viktor Stigler immer wenigstens mit einer Stimme in Majorität bleibe und weil die Annahme der hohen Statthalterei es seien 4 Stimmen nicht mitgezählt worden, thatsächlich eine irrtümliche sei. Die Section hat sich nämlich selbst durch ein eigenes genaues Skrutinium überzeugt, daß beim Skrutinium nur 3 Stimmzetteln mit Viktor Stigler und Karl Holub in Abrechnung kamen, das 4te bei Seite gelegte Stimmzettel mit Leopold Putz und Karl Holub, welches Stimmzettel für das 2te, vom geistlichen Herrn Scheibenbogen abgegebene Stimmzettel aproximativ ausgeschieden worden war, schließlich doch mit gezählt erscheint Die hohe kk. Statthalterei hat sich offenbar dadurch irre leiten lassen, daß die Wahlcommission in der Kundmachung vergessen hat die erschienene Wählerzahl mit 388 richtig zu stellen, indem thatsächlich mit 387 sondern 388 Wähler erschienen, 776 Stimmzetteln abgaben und auch schließlich 776 Stimmen gezählt erscheinen.
Er empfehle daher dem löblichen Gemeinderath den Antrag der Majorität der Rechtssection zum Beschlusse zu erheben. Herr G.R. Dürrnberger Joh. Nep. schließt sich den Antrag des Herrn G. R. Anton Jäger v. Waldau an, weil der Gemeinderath annehmen müsse, daß die hohe kk. Statthalterei alles genauestens geprüft und erst dann entschieden habe. Auch sei es für eine einzelne Persönlichkeit leichter den Recurs zu ergreifen, denn hier würde man es dahin entschuldigen, daß er sich aus Leidenschaft verleiten ließ die Sache so weit zu treiben obwohl die Sache doch so bestimmt sei. - Thatsache sei, daß bei der Wahl Unzukömlichkeiten vorkamen daher die Wahl nicht in Ordnung sei Er empfehle daher den Antrag des Herrn G. R. Anton Jäger v. Waldau und beantrage namentliche Abstimmung. Herr G. R. Peyrl Josef erklärt vorausschicken zu müssen, daß er die Persönlichkeit ferne halte, er habe keine Ursache gegen diese zu oponiren. Auch der Protest der conserativen Bürgerparthei sei nicht persönlich gewesen.
Er könne sich heute zu keiner anderen Anschauung bekehren als zu der welche er in der letzten Sitzung aussprach. Er unterstütze daher den Minoritätsantrag: Die in der Entscheidung geltend gemachten Gründe sind dieselben, sie sind maßgebend weil man sich der Erwartung hingeben muß, daß die hohe. kk. Statthalterei mit Vorsicht und Ruhe alles erwogen habe. Die war auf Grund des § 97 des G. St. zur Entscheidung berechtigt und sehe er die Beschwerdeführung als eine Auflehnung gegen die hohe kk. Statthalterei an Thatsachen liessen sich nicht ungeschehen machen, 4 Stimmzetteln waren bei Seite gelegt, die Mitzählung der 2ten. Stimme des geistlichen Herrn würde bestritten. Die hohe kk. Statthalterei habe sich nur aus dem Grunde über die übrigen Unzukömmlichkeiten hinweggesetzt, weil sie schon den von ihr angeführten einen Punkt für genügend erachtete. Er müsse wiederholen, daß die Wahl eine uncorrecte war, es sei dies vom löblichen Gemeinderathe in der Sitzung vom 31. März l. Js. zugegeben worden, wenn weiter gegangen werde, so werde auch das conservative Comitè nicht ruhen und mit Thatsachen kommen die heute
noch in Reserve sind. - Wenn wirklich nicht die Wahl des Herrn Viktor Stigler alterirt [verändert] werde, so handle es sich doch darum ob die Wahl eine correcte oder fehlerhafte war. Die Wahl bleibe uncorrekt und fehlerhaft und glaube er, daß eine Handlung welche nicht reell oder fehlerhaft durchgeführt worden kein Recht geben kann. Es würden dadurch für die Folge die Wähler mißmuthig. Er erkläre nochmals daß er sich dem Minoritätsantrage anschliesse und erlaube sich anzufragen welcher Advokat die Beschwerde unterschreiben werde. Schlüßlich mache er auch noch auf die §.§. 40 u. 41 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes aufmerksam, nach welchen der Gemeinde auch Kosten erwachsen können. Herr G.R. Hochhauser Johann führt aus daß man nach den gegnerischen Ausführungen glauben könnte der Erfolg der Beschwerde beim hohen Verwaltungsgerichtshofe sei sicher. Er als Jurist glaube dies zwar nicht ganz bestimmt weil in juridischen Streitfragen niemand vorhersagen könne wie die schließliche Entscheidung
ausfallen werde. In gegebenen Falle liege ein kleines Versehen vor, ob dies ein Wahlgebrechen sei, sei zweifelhaft; alles habe eben zwei Seiten. Er sei aber dennoch für den Majoritätsantrag, weil er es für correkt halte, einen mit so bedeutender Majorität gefaßten Gemeinderathsbeschluß, wie seinerzeit die Verifikations Erklärung der diesjährigen Wahlen im III ten. Wahlkörper, aufrecht zu halten und ihm in allen Instanzen zu verfechten. Er verwahre sich dagegen, daß Herr G.R. Peyrl Josef dies als eine Auflehnung bezeichne. Die Getze selbst geben den Instanzenzug und weil eben der frühere Instanzenzug noch nicht genügend erachtet worden, ist der hohe kk. Verwaltungs Gerichtshof geschaffen worden. Wenn der löbliche Gemeinderath an diesen gehe, so mache er nur von einem ihm gesetzlich zustehenden Rechte Gebrauch und müsse man sich gegen den Ausdruck Auflehnung entschieden verwahren Er habe Herrn Viktor Stigler als Gemeinderath gerne begrüßt, er kenne ihm als einen sehr intelligenten und unabhängigen Menschen der sich für die Interessen der Gemeinde warm annehme, wenn auch in seine Anschauungen nicht alles unfehlbar sei, so wisse man ja, daß niemand
unfehlbar sei. Er würde es sehr bedauern wenn Herr Viktor Stigler dem Gemeinderath nicht erhalten bleiben sollte. Er halte es im gegebenen Falle als eine Ehrensache weiter zu gehen und die Beschwerde bei dem Verwaltungsgerichtshofe einzubringen. Schließlich erklärt er über Anfrage des Herrn G.R. Peyrl Josef, daß er bereit sei als Advokat die Beschwerde zu signiren. Der Herr Vorsitzende erwähnt nach den Ausführungen der Herren G. R. Dürrnberger Johann Nep. und Peyrl Josef gegenüber, bezüglich der hervorgehobenen sonstigen Unregelmässigkeiten, daß bekanntermassen die hohe KK. Statthalterei auf dieselben wenig Werth legte. Die hohe kk. Statthalterei war in Zweifel ob Herr Victor Stigler wirklich die Majorität habe wenn man 4 Stimmen abziehe. Entgegen dieser Annahme weist aber die Rechtssection nach, daß nur 3 Stimmzetteln und nicht 4 in Abrechnung gekommen sind. Herr G.R. Holub Karl erklärt sich der Abstimmung zu enthalten. -
Der Herr Vorsitzende bringt nun den Majoritätsantrag wonach die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof auszuführen ist etc. zur namentlichen Abstimmung und wird derselbe mit 13 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. - Z. 8038. Mit ja stimmten die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz, Gschaider Gustav Dr. Hochhauser Johann, Kautsch Jakob Klein Wilhelm, Landsiedl Anton Mayr Anton, Mayr Johann, Perz Mathias Reder Josef, Redl Johann Schachinger Franz und Wickhoff Franz. Mit nein stimmten die Herren G.R. Dürrnberger Johann Nep, Haller Josef Huber Leopold, Jäger Anton v Waldau, u. Peyrl Josef 6. Uiber die bereits bekannte Eingabe des Mauthpächters Herrn Ludwig Weiß praes am 28. Juni l.J. unter Zahl 8251, betreffend Bedingungen unter welchen er den Vertrag auf dessen restliche Dauer aufrecht halten wolle beantragt die Section Herr Ludwig Weiß sei über diese Eingabe auf den Gemeinderathsbeschluß vom 12. Mai 1882 zu verweisen die monatliche Kündigung nicht anzunehmen und ist dem Pächter Herr Ludwig Weiß
bekannt zu geben, daß die Gemeinde Steyr die ihm verpachteten städtischen Gefälle auf Kosten und Gefahr des Herrn Pächters für die übrige Zeit der Pachtdauer neuerdings verpachtet, wenn derselbe seine Vertragspflichten nicht erfüllt, und den Pachtvertrag einseitig lösen will. Nachdem der Herr Pächter seine im Absatz III des Pachtvertrages vom 23. November 1880 eingegangene Verpflichtung, den Pachtschilling vierteljährig vorhinein zu bezahlen, bei dem am 1. Juli d. Js. eingetretenen Fälligkeitstermine für das Quartal Juli, August, September, nicht nachgekommen ist, und die Pachtschillingsrate pr 3916 fl 50 xr bisher nicht erlegt hat, so ist derselbe aufzufordern, diesen Pachtschillingstheilbetrag im Verlaufe dieses Monates so gewiß einzuzahlen, als sonst mit Ablauf dieses Monates von dem vertragsmässigen Rechte der Pachtauflösung Gebrauch gemacht und eine neue Verpachtung der städtischen Gefälle auf Kosten und Gefahr des Herrn Pächters eingeleitet wird. Wird nach kurzer nebensächlicher Debatte
einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8251. II. Section. Referent Sectionsobmann Herr Gemeinderath Huber- Leopold. 7. Amtsbericht. - Am 31. Juli d. Js. geht wieder der Termin wegen Versteuerung der Hunde zu Ende, daher wegen der Besteuerung derselben pro 1882/83 von Seite des löblichen Gemeinderathes der Stadt Steyr Beschluß gefaßt werden möge. Die diesbetreffende Kundmachung für das Jahr 1881/82 wird mit einigen darin angemerkten Abänderungen zur Veröffentlichung für das Jahr 1882/83 empfohlen. - Steyr am 8. Juli 1882 Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt die Versteuerung der Hunde pro 1882/83 wie bisher mit 3 fl ÖW. pr Stück zu genehmigen und die diesbezügliche Kundmachung zu erlassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8779. III. Section. Referent Sectionsobmann Gemeinderath Redl Johann. 8. Uiber das bereits bekannte Gesuch des Theater Directors Herrn Victor Berthal
praes am 10. Juni l.Js unter Z. 7485, um Vornahme von Dekorationsausbesserungen beantragt die Section- dem eingebrachten Gesuche des Theater Directors Herrn Victor Berthal um Dekorations Ausbesserungen im hiesigen Stadttheater in der Weise Folge zu geben daß die Decorations Malerei dem Maler Franz Grösser im veranschlagten Kostenbetrag pr 280 fl 40 xr übertragen, für Herstellung der neuen Coulissen, Gattern, dann ausbessern der alten Decorationen, neuen Latten und aufheften derselben ein weiterer Betrag von 80 fl, endlich zur Anschaffung eines Stoffes zur Vortrittsklappe beim Zwischenvorhang im Betrage von 25 fl in Verwendung komme. Zu diesen Gesammtkosten pr 385 fl 40 xr hat der Theater Director Herr Victor Berthal gemäß seiner Erklärung einen Betrag von 100 fl beizutragen. Herr G.R. Mayr Anton nimmt mit Befriedigung zur Kenntniß, daß Herr Maler Größer, welcher gewiß eine gute Arbeit liefern wird mit den Malerarbeiten betraut ist.
Wird ohne Debatte einstimmig wird zum Beschlusse erhoben. - Z 7485. Als Verifikatoren des heutigen Raths Protokolles werden die Herren G. R. Dürrnberger Johann Nepomuk und Mayr Anton bestimmt. Hierauf Schluß des Sitzung um 4 3/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Joh Nep. Dürrnberger Anton Mayr Der Schriftführer Fritz Hähnel
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