Einberufung einer Wähler Versammlung veranlassen und sodann dem löblichen Gemeinderath einen bestimmten Antrag stellen solle. Herr G. R. Kautsch Jakob ist ebenfalls für die Zuweisung an das Eisenbahn Comite. Nachdem die Gemeinde seinerzeit sich für das Projekt so warm angenommen habe, gehe es wohl nicht an, eine weitere Betheiligung ohne weiters abzulehnen. Gibt das Comite ein Gutachten ab, so könne sich der löbliche Gemeinderath hierauf stützen, es werde sich ja zeigen ob nicht die geänderten Verhältnisse wie z. B. die mittlerweile erfolgte Uibernahme der West und Rudolfsbahn durch den Staat, gegenwärtig eine andere Beurtheilung des Bahnprojektes zulassen. Sodann wird nach Antrag des Herrn G. R. Klein Wilhelm unterstützt vom Herrn G. R. Kautsch Jakob, die Uiberweisung obiger Zuschrift aus Eisenbahn Comite behufs weiterer Erhebungen und Antragstellung an den löblichen Gemeinderath einstimmig angenommen. e. Sodann verliest der Herr Vorsitzende die Entscheidung der hochlöblichen k. k. oö. Statthalterei betreffend die disjährigen Gemeinderathswahlen im
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