hauses einzuweihen, sobald es die Verhältnisse meinerseits einiger Zeit gestörten Gesundheit erlauben. Sollte die Einweihung alsbald geschehen müssen, so müßte ich auf die Ehre, diese Funktion vorzunehmen, verzichten, und einen andern Priester dazu delegiren. Ich habe übrigens die Absicht, noch im Laufe dieses Sommers in Steyr die kanonische Visitation vorzunehmen, das heilige Sakrament der Firmung zu spenden, und die Religionsprüfung der einen oder andern Schule zu halten; sollte bis zur Zeit, da mir die Gesundheit diese heilige Handlung möglich machen wird, der Grundstein noch nicht eingeweiht sein, so würde ich ihn bei Gelegenheit eben dieser heiligen Akte einweihen. Genehmigen Euere Hochwohlgeboren die Versicherung meiner besonderen Hochachtung. - Linz den 13. Juni 1882. Franz Josef Rudigier Bischof. Wird ohne Debatte einstimmig beschlossen mit der Grundsteinlegung zuzuwarten, bis der hochwürdigste Herr Bischof über den Zeitpunkt seiner Hieherkunft nähere
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