Ratsprotokoll vom 30. Juni 1882

unter Z. 8251 zur Verlesung. Dieselbe lautet: (Siehe Akt Z. 8251/1882) Wird ohne Debatte einstimmig der Rechtssection zur Berathung und Antragstellung zu gewiesen und hat die Rechtssection hiezu von der Finanzsection den Herrn Vicebürgermeister und den Herrn Sections Obmann einzuladen. Schließlich ist noch folgendes Schreiben eingelangt: Steyr den 30. Juni 1882. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Wie der löblichen Gemeinde Vorstehung bekannt ist, erfolgte gestern Nachmittags anläßlich der Wehr- und Brückenkopfarbeiten am sogenannten Wehrgraben ein Wasserdurchbruch, in Folge dessen die Werke an der ersten, zweiten und dritten Zeugstadt vollständig trocken gelegt worden sind. Da dieser Durchbruch lediglich nur der Ausserachtlassung der nöthigen Vorsicht zuzuschreiben ist, so muß ich die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung um so mehr für den der Waffenfabrik hieraus erwachsenden Schaden verantwortlich machen, und vollen Ersatz beanspruchen, als die Organe der Gemeinde auf das Unzeitgemässe der Inangriffname dieses Baues unter Andern auch von Herrn

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