Ratsprotokoll vom 30. Juni 1882

III. Wahlkörper Die Entscheidung lautet: (siehe Akt Z. 8038/ex 1882) Der Herr Vorsitzende erwähnt, daß diese hohe Statthalterei Entscheidung, gegen welche noch ein Rechtsmittel zulässig sei, gemäß der Geschäftsordnung der Rechtssection zum Studium, eventuell weiteren Antragstellung zuzuweisen sei. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau ist nicht dieser Meinung, er stellt den Antrag, daß der Gemeinderath kein weiteres Rechtsmittel ergreifen, sondern sich der von der hohen Statthalterei ganz bestimmt ausgesprochenen Anullirung der Wahl des Herrn Viktor Stigler fügen solle. Herr G. R. Kautsch Jakob frägt Herrn G. R. Anton v. Jäger ob er seinerzeit als Obmann der Rechtssection die Verificirung der diesjährigen Gemeinderathswahlen im III. Wahlkörper dem löblichen Gemeinderathe empfohlen habe. Herr G. R. Anton v. Jäger bejaht diese Frage, und sagt weiters er habe dies nur gethan, weil ihm damals der weitere Protest der conservativen Bürgerparthei noch

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